Caritas fordert fachgerechte Debatte über Jugendstrafrecht
Gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten reichen aus
Oberstes Ziel der Strafe ist Resozialisierung
Freiburg. 3. Januar 2008.
Der
Deutsche Caritasverband (DCV) teilt die Auffassung des Deutschen Richterbundes,
der zu Folge eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes nicht erforderlich ist.
Der Staat verfügt bereits jetzt über eine Bandbreite von Instrumenten, die es
ermöglicht, auf delinquentes Verhalten Jugendlicher adäquat zu reagieren. Wichtig
ist dabei eine rasche Reaktion, die weitere Erhöhung der Sanktionsschwere würde
dagegen nach Erkenntnissen der Kriminologie und der Jugendhilfe nichts
bewirken.
Gewalt sei für einen Teil der jungen Menschen das Mittel der Wahl, um sich
gegen vermeintliche Angriffe zu wehren, aber oft auch eine Reaktion auf
Frustrationen, Ängste und Sorgen. Anlass und Reaktion stehen dabei nicht selten
in einem krassen Missverhältnis. „Wir wenden uns gegen jegliche Gewalt, auch
die von Jugendlichen“, verdeutlicht Peter Neher, Präsident des DCV.
„Entscheidend ist jedoch, dass die getroffenen Maßnahmen weitere Gewalttaten
verhindern.“ Der Ruf nach Verschärfung des Strafrechts und auch die Forderung
bei über 18 Jährigen grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, sei
auf den ersten Blick nachvollziehbar. Menschen hätten ein Recht auf Sicherheit
im Alltag. Die geforderten Verschärfungen werden diese Sicherheit aber nicht
erzeugen.
Das derzeitige Jugendstrafrecht ist kein „Strafrecht light“. Es zeichnet sich
durch einen vielfältigen Katalog von Maßnahmen aus, die insbesondere die
Erziehung der Heranwachsenden zur Aufgabe haben. Dadurch wird in der Praxis
eine geringere Rückfallquote erreicht, als bei den geforderten
Abschreckungsmaßnahmen.
Ist ein Aufenthalt im Jugendstrafvollzug angebracht, braucht es aber auch dort
ausreichend Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für jugendliche Straftäter.
Angemessene Hilfen für die Entlassungsvorbereitung und die Phase nach der
Entlassung sind sicherzustellen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Der DCV
fordert radikal verbesserte Rahmenbedingungen im Jugendstrafvollzug. Eine
jugendgerechte Unterbringung und genügend sozial-pädagogisch und therapeutisch
geschultes Personal sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für den angestrebten
Neuanfang der Täter.
Kontakt zu
juristischen Fragen:
Dr. Sven Höfer, Arbeitsstelle Sozialrecht des
Deutschen Caritasverbandes, Telefon: 0761 200-576, E-Mail:
sven.hoefer@caritas.de
Jugendhilfe:
Theresia Wunderlich,
Abteilungsleiterin Soziales und Gesundheit des Deutschen Caritasverbandes,
Telefon: 0761 200-190,
E-Mail:
theresia.wunderlich@caritas.de
