Online-Beratung

Häufig gestellte Fragen von Eltern und Familien

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Beratungsstellen immer wieder gestellt bekommen. Klicken Sie auf den Pfeil hinter der Frage um die Antwort zu lesen.

Fragen und Antworten

Können sich Erzieher(innen) / Lehrer(innen) / Fachkräfte der Jugendhilfe an die Beratungsstelle wenden?

  • Ja, wir sind für Sie Ansprechpartner für Fragen und Themen aus Ihren / unseren Arbeitsfeldern und bieten Ihnen fachliche Beratung und Supervision an. Nähere Informationen finden Sie im Button "Fachleute"

Können sich Jugendliche und junge Erwachsene auch selbständig an eine Beratungsstelle wenden?

  • Ja, dies ist bei jeder der genannten Beratungsstellen möglich.
  • Auf Wunsch kann die Beratung auch anonym erfolgen.
  • Jugendlichen bieten wir in der Regel sofort ein Gespräch an.

Sonst noch was?

  • Natürlich beantworten wir Ihnen jederzeit weitere Fragen. Einen Ansprechpartner für Fragen rund um die Beratung finden Sie in jeder örtlichen Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie können dafür die Beratungsstellen-Suche verwenden.
  • Ein bundesweites Adressverzeichnis aller Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen finden Sie auch im Internet unter:Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. und unter Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
  • Sie können sich auch an Ihr örtliches Jugendamt wenden, wenn Sie die Adressen der Beratungsstellen in Ihrer Region bekommen wollen.

Warum suchen Kinder, Jugendliche und Erwachsene Beratungsstellen auf?

Es gibt viele Anlässe eine Beratungsstelle aufzusuchen. Hier sind einige Beispiele genannt:

  • Allgemeine Erziehungsfragen (Was mache ich wenn...?, Fragen zur Entwicklung von Kindern, Fragen im Kindergarten, zur Schule, zur Entwicklung der Familie...)
  • Entwicklungsauffälligkeiten (in den Bereichen Wahrnehmung, Konzentration, Bewegung, Sprache...)
  • Verhaltensauffälligkeiten (Ängstlichkeit, Einnässen, Aggressionen, soziales Verhalten, Schlafprobleme...)
  • Schulprobleme (Leistungs- und Verhaltensfragen, soziale Konflikte in der Schule, Übergang von Schule zu Ausbildung ...)
  • Gestaltung verschiedener Familienformen (alleinerziehende Mütter und Väter, Adoptions- und Pflegefamilien, getrennt lebende Familien, Mehrgenerationenfamilien, neu zusammengesetzte Familien...)
  • Familiäre Krisen (Konflikte in der Familie, chronische Erkrankungen, Trennung und Scheidung, neu zusammengesetzte Familien, Tod...)
  • Sorge- und Umgangsrechtsfragen (Beziehungen zwischen Eltern und Kindern vor, während und nach einer Trennung/Scheidung ...)
  • Jugendalter und Ablösung vom Elternhaus (Konflikte zwischen Jugendlichen und Eltern, Verselbständigung, Partnerschaft, Sexualität, Selbstwertentwicklung, Identitätsfragen, Lebensplanung...)
  • Gewalt, Mißbrauch und Mißhandlung (Sexueller Mißbrauch, Gewalt, Vernachlässigung gegenüber Kindern und Jugendlichen...)
  • Binationale Familien und Familien ausländischer Herkunft (Fragen der Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen in der Ehe und Familie, Fragen der Lebensplanung, Generationskonflikte ...)
  • Sinnfragen (Glaubensfragen, Lebensentwürfe, Lebensentscheidungen, Wertekonflikte...)

Was kostet die Beratung?

  • Die Beratung ist für Sie gebührenfrei.
  • Die Beratungsstellen werden von den Kreisen / Kommunen, den Ländern und der Katholischen Kirche finanziert.
  • Wenn Sie es wünschen, können Sie unsere Arbeit durch (steuerlich absetzbare) Spenden unterstützen.

Was sind die Rechtsgrundlagen der Beratung?

Die Rechtsgrundlagen der Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - geregelt. Dieses Gesetz möchte Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung und ihren Aufgaben unterstützen. Dies sind im Einzelnen:

  • Jugendarbeit / Jugendberatung (§11)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14)
  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§16)
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§17)
  • Beratung und Unterstützung bei der Personensorge (§18)
  • Hilfen zur Erziehung (§27)
  • Erziehungsberatung (§28)  
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)
  • Hilfe für junge Volljährige (§41)

Wenn Sie nähere Informationen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz haben möchten, finden Sie diese im Internet unter: Sozialgesetzbuch / Kinder- und Jugendhilfe

Wer ist mein erster Ansprechpartner in der Beratungsstelle?

  • Wenn Sie anrufen oder sich persönlich anmelden, haben Sie meist zuerst Kontakt mit einer Verwaltungsangestellten, die Ihre Anliegen entgegennimmt. Wenn es die Zeit ermöglicht, können Sie auch unmittelbar mit einer Beraterin / einem Berater sprechen.
  • Manche Beratungsstellen bieten auch offene Sprechstunden an. Das bedeutet, dass Sie auch ohne vorherige Anmeldung zu einem ersten Gespräch zur Beratungsstelle kommen können.
  • Wenn Sie die Online-Beratung nutzen, so werden Sie nach der Anmeldung mit einem zuständigen Berater / einer Beraterin verbunden. Sie behalten diese Fachkraft während des gesamten Beratungsablaufs als vertraute Person, es sei denn, Sie wünschen einen Wechsel. 

Wer ist meine Beraterin / mein Berater?

  • In den sogenannten Erziehungsberatungsstellen und den Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstellen arbeitet ein Team aus Diplom-Psycholog(inn)en, Diplom-Sozialpädagog(inn)en, Diplom-Sozialarbeiter(inne)n und Diplom-Heilpädagog(inn)en, teils auch Theolog(in)en.
  • Daneben sind manchmal auch Honorarkräfte mit speziellen Ausbildungen tätig.
  • Alle Mitarbeiter(inn)en haben sich nach ihrer Grundausbildung in verschiedenen beraterischen und psychotherapeutischen Verfahren weitergebildet.

Wie gehen wir mit Ihren Daten um?

  • Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Die Daten werden unter Verschluss gehalten.
  • Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Informationen über die Beratung nur solange gespeichert werden dürfen, wie sie für die Hilfe erforderlich sind. Nach Abschluss der Beratung oder zu einem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet. Dies gilt sowohl für die persönliche Beratung und der Beratungsstelle als auch in der Online-Beratung.
  • Wenn die Beratungsstelle über ihre Arbeit insgesamt berichtet, werden dazu nur anonymisierte Daten verwendet.

Wie helfen die Beratungsstellen weiter und was bieten sie an?

Sie können sich mit allen Fragen zur Erziehung und zum Familienleben an uns wenden. Wir freuen uns, wenn Sie uns frühzeitig in Anspruch nehmen und nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

  • Wir helfen individuell und vertraulich, unbürokratisch und gebührenfrei.
  • Wir orientieren uns an Ihren Anliegen und Möglichkeiten.

Zu unserem Angebot gehört beispielsweise ...

  • das orientierende Informations- und Beratungsgespräch
  • Beratung, Therapie, Anleitung und Begleitung für Einzelne, Paare, Eltern und Familien
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Krisenintervention
  • Diagnostik
  • Kinder- und Jugendlichentherapie
  • Einbeziehung des sozialen Umfeldes
  • Gruppenangebote
  • Online-Beratung
  • Supervision für Fachkräfte im psychosozialen Bereich
  • Referententätigkeit zu psychosozialen Themen

Wie läuft die Beratung ab?

  • Sie entscheiden selber darüber, ob Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten und wie lange sie dauern soll.
  • Manchmal geht die Anregung, eine Beratungsstelle aufzusuchen, vom Kindergarten, der Schule, dem Jugendamt oder dem Familiengericht aus. Aber auch dann bleibt es Ihre Entscheidung, Kontakt zur Beratungsstelle aufzunehmen.
  • Wenn Sie sich telefonisch oder persönlich anmelden, wird mit Ihnen ein erster Gesprächskontakt vereinbart. Dieses erste Gespräch dient der Klärung Ihrer Anliegen. In dringenden Fällen versuchen wir, Ihnen kurzfristig einen Termin für ein erstes Gespräch zu geben.
    Danach werden weitere Gespräche oder Hilfsangebote mit Ihnen vereinbart. Das Vorgehen der Beratungsstelle sowie die Gesamtzahl der Beratungsgespräche richten sich nach den individuellen Anliegen der Ratsuchenden. Sie bestimmen immer mit. Wir besprechen auch mit Ihnen, wer in die Beratung einbezogen werden soll (zum Beispiel: Erzieher / Lehrer / Arzt usw.). Ein Beratungsgespräch dauert circa eine Stunde.
  • Wenn Sie die Online-Beratung nutzen, so werden Sie nach der Anmeldung mit einem zuständigen Berater / einer Beraterin verbunden. Sie behalten diese Fachkraft während des gesamten Beratungsablaufs als vertraute Person, es sei denn, Sie wünschen einen Wechsel.