Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Beratungsstellen immer wieder gestellt bekommen. Klicken Sie auf den Pfeil hinter der Frage um die Antwort zu lesen.
Es gibt viele Anlässe eine Beratungsstelle aufzusuchen. Hier sind einige Beispiele genannt:
Die Rechtsgrundlagen der Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - geregelt. Dieses Gesetz möchte Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung und ihren Aufgaben unterstützen. Dies sind im Einzelnen:
Wenn Sie nähere Informationen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz haben möchten, finden Sie diese im Internet unter: Sozialgesetzbuch / Kinder- und Jugendhilfe
Sie können sich mit allen Fragen zur Erziehung und zum Familienleben an uns wenden. Wir freuen uns, wenn Sie uns frühzeitig in Anspruch nehmen und nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Zu unserem Angebot gehört beispielsweise ...
Hier finden Sie Ansprechpartner und Angebote der Caritas für Eltern und Familien.
Hier finden Sie die Adressen der Beratungsstellen für Eltern und Familien.