Es gibt viele Anlässe eine Beratungsstelle aufzusuchen. Hier sind einige Beispiele genannt:
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Allgemeine Erziehungsfragen (Was mache ich wenn...?, Fragen zur Entwicklung von Kindern, Fragen im Kindergarten, zur Schule, zur Entwicklung der Familie...)
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Entwicklungsauffälligkeiten (in den Bereichen Wahrnehmung, Konzentration, Bewegung, Sprache...)
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Verhaltensauffälligkeiten (Ängstlichkeit, Einnässen, Aggressionen, soziales Verhalten, Schlafprobleme...)
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Schulprobleme (Leistungs- und Verhaltensfragen, soziale Konflikte in der Schule, Übergang von Schule zu Ausbildung ...)
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Gestaltung verschiedener Familienformen (alleinerziehende Mütter und Väter, Adoptions- und Pflegefamilien, getrennt lebende Familien, Mehrgenerationenfamilien, neu zusammengesetzte Familien...)
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Familiäre Krisen (Konflikte in der Familie, chronische Erkrankungen, Trennung und Scheidung, neu zusammengesetzte Familien, Tod...)
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Sorge- und Umgangsrechtsfragen (Beziehungen zwischen Eltern und Kindern vor, während und nach einer Trennung/Scheidung ...)
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Jugendalter und Ablösung vom Elternhaus (Konflikte zwischen Jugendlichen und Eltern, Verselbständigung, Partnerschaft, Sexualität, Selbstwertentwicklung, Identitätsfragen, Lebensplanung...)
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Gewalt, Mißbrauch und Mißhandlung (Sexueller Mißbrauch, Gewalt, Vernachlässigung gegenüber Kindern und Jugendlichen...)
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Binationale Familien und Familien ausländischer Herkunft (Fragen der Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen in der Ehe und Familie, Fragen der Lebensplanung, Generationskonflikte ...)
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Sinnfragen (Glaubensfragen, Lebensentwürfe, Lebensentscheidungen, Wertekonflikte...)
Die Rechtsgrundlagen der Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - geregelt. Dieses Gesetz möchte Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung und ihren Aufgaben unterstützen. Dies sind im Einzelnen:
- Jugendarbeit / Jugendberatung (§11)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§16)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§17)
- Beratung und Unterstützung bei der Personensorge (§18)
- Hilfen zur Erziehung (§27)
- Erziehungsberatung (§28)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)
- Hilfe für junge Volljährige (§41)
Wenn Sie nähere Informationen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz haben möchten, finden Sie diese im Internet unter: Sozialgesetzbuch / Kinder- und Jugendhilfe
Sie können sich mit allen Fragen zur Erziehung und zum Familienleben an uns wenden. Wir freuen uns, wenn Sie uns frühzeitig in Anspruch nehmen und nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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Wir helfen individuell und vertraulich, unbürokratisch und gebührenfrei.
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Wir orientieren uns an Ihren Anliegen und Möglichkeiten.
Zu unserem Angebot gehört beispielsweise ...
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das orientierende Informations- und Beratungsgespräch
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Beratung, Therapie, Anleitung und Begleitung für Einzelne, Paare, Eltern und Familien
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Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
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Krisenintervention
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Diagnostik
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Kinder- und Jugendlichentherapie
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Einbeziehung des sozialen Umfeldes
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Gruppenangebote
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Online-Beratung
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Supervision für Fachkräfte im psychosozialen Bereich
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Referententätigkeit zu psychosozialen Themen