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Unternehmen
Die E-Bilanz wurde erneut verschoben
Gemeinnützige Körperschaften sind nur dann zur E-Bilanz verpflichtet, wenn eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen sind, und frühestens ab 2015. Um die Buchhaltung anzupassen, sollte man beizeiten prüfen, ob eine Pflicht zur E-Bilanz besteht.
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