Sozialcourage
Caritas in Essen
Gesetzliche Betreuung im Ehrenamt
Gesetzliche Betreuung im Ehrenamt: Aus dem Alltag vier ganz unterschiedlicher Frauen
Sie kennen sich nicht, hatten nie etwas miteinander zu tun und doch vereint sie ein langes, schönes, aber auch hartes Leben. Jetzt im Alter haben sie auch eine direkte Gemeinsamkeit - sie stehen beide unter gesetzlicher Betreuung, können nicht mehr alle Dinge des täglichen Lebens alleine und selbstverantwortlich bewältigen. Ottilie (86) und Gerda (73) werden von zwei Frauen der Caritas-Sozialdienste (SkF und SkFM) in Bochum bzw. Wattenscheid ehrenamtlich betreut. Gemeinsame Erfahrung aller vier Frauen: "Wir sind vertraute Bekannte und kommen gut miteinander aus."
Ottilie Sch. betrachtet mit Betreuerin Susanne Jortzik gerne alte Fotos ...ari
"Hallo, da bist Du ja. Wie gääht’s?" Ottilie Sch. (Name ist der Red. bekannt) begrüßt ihre Betreuerin mit einer flüchtigen Umarmung. Sie spricht ein hartes Deutsch, man hört, dass ihre Wiege irgendwo im Osten stand. "Sie kommt aus der Ukraine, lebt aber schon sehr lange in Deutschland", weiß Betreuerin Susanne Jortzik (52), während die alte Dame den Reporter anlächelt: "Sprichst Du auch Russisch? Gleich gibt’s Essen, Mama hat gekocht." Ottilie, die ihr langes ergrautes Haar als Zopf trägt, ist dement, verwechselt Dinge, hat Ereignisse aus ihrem Leben nicht mehr parat. Ihre Mutter ist lange tot und gekocht wird für sie im Mauritiusstift, einem katholischen Altenheim in Bochum-Mitte.
Acht Stunden im Monat
Seit 2005 muss Ottilie (Pflegestufe 1) betreut werden, erst vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), seit diesem Jahr ehrenamtlich durch Susanne Jortzik, von Beruf Beamtin im Jugendamt Bochum. Sechs bis acht Stunden pro Monat ist sie für ihre alte Dame da, bei Bedarf länger. Was motiviert sie für dieses Ehrenamt? "Ich will Menschen helfen, die Hilfe brauchen", sagt sie, das "sich Kümmern" gebe auch ihr selbst viel, etwa "wenn das Dankeschön aus den Augen des Gegenüber" spricht. Frau Jortzik ist in ihrer Freizeit überaus aktiv, in der Kirche, bei Montessori, in der Schulpflegschaft, so dass ihr Sohn (16) schon meinte: "Mutti, Du hast doch selbst so wenig Zeit für Dich …" Sie, die ihre Mutter früh verloren hat, sagt dazu: "Ich kann nicht anders, ich bin eben so, zur Not mache ich die Hausarbeit nachts um Mitternacht …" Deshalb habe sie sich auch bei einer Werbeaktion der Betreuungsvereine in Bochum gemeldet.
Zahl der Betreuer steigt
Generell, so die Erwartungen von Experten, wird sich die Zahl der Betreuten und Betreuer in den nächsten Jahren wegen der deutschen Alterspyramide noch erhöhen. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW sind es heute schon deutlich über 300.000 Menschen, für die eine Betreuung eingerichtet wurde. Über 200 Betreuungsvereine (darunter die Caritas) stehen dafür zwischen Rhein und Weser zur Verfügung (s. Infoteil). Die Arbeit der Betreuer erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und je nach Erkrankung des Betreuten auch die Fähigkeit, einzustecken und "mal alle Viere gerade sein zu lassen". Wer hauptberuflich als Betreuer tätig ist, hat oftmals 40 Klienten gleichzeitig zu beobachten, wobei hier der persönliche Kontakt zu kurz kommen muss und nur eine Art "Betreuungsverwaltung" möglich ist, die zudem noch schlecht bezahlt wird. Die Politik muss auch hier die Frage beantworten, wie viel Betreuung sich der Sozialstaat Deutschland leisten will (und kann).
... und erkennt sich selbst nicht mehr im Portrait: "Das ist die Mutti" ...ari
Zurück nach Bochum: Was macht eigentlich eine ehrenamtliche Betreuerin in der Praxis? Sie gibt z. B. der Betreuten die nötige Zuwendung, die ihr der eigene Sohn, der in der Nähe lebt, aber zu dem kein Kontakt besteht, nicht gibt. Susanne Jortzik hört einfach nur zu, geht mit Ottilie Kleinigkeiten einkaufen, verwaltet ihr Taschengeldkonto (die Rente geht direkt ans Heim) und ist einfach für sie da. Zum Beispiel beim
gemeinsamen Betrachten von alten Fotos. Ihren Ehemann, der mit ihr zusammen ins Heim kam, aber vor ein paar Jahren verstarb, erkennt sie nicht, vielleicht will sie ihn nicht erkennen. "Das ist mein Bruder", sagt sie. Der Mann, den sie im Heim nur Iwan nannten, sei schrecklich und sehr dominant gewesen zu seiner Frau, habe sie auch geschlagen, heißt es im Heim.
Ottilie ist körperlich ganz gut beieinander und hin und wieder funktioniert auch die Erinnerung noch, etwa wenn sie ans Tanzen denkt. "Da habe ich als junges Mädchen so gerne die Hopsa-Polka getanzt, das war schön", erzählt sie und singt dazu und schwingt die Arme und ist guter Dinge. Minuten später weiß sie nicht mehr, wie alt sie ist. "Ich bin 38, das Tanzen war am Sonntag", meint sie. Die Betreuerin hat sich auf "die abrupten Sprünge der Frau Sch." eingestellt, kommt damit klar. "Nicht jede Ehrenamtliche kann jede Betreuung führen", weiß Diplom-Sozialarbeiterin Monika Pistner vom SkF Bochum, die diese "Betreuungs-Kombination" zusammengebracht hat. Der SkF ist froh und glücklich über jede Form der ehrenamtlichen Betreuungshilfe und bietet kostenlos Fortbildungen, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch, eine Haftpflichtversicherung und - als eine Art dankende Anerkennung - gesellige Feste (z. B. jetzt im Advent) und Ausflüge an.
Vergilbte Fotos
Szenenwechsel: In Bochum-Wattenscheid, hart an der Grenze zu Ückendorf, lebt Gerda S. (Name der Red. bekannt) in einem arg grauen Mietshaus. Abgewohntes Treppenhaus, ein Kohleofen beheizt die kleine Wohnung, an der Wand hängen vergilbte Fotos ihrer Familie. Gerda war zu Hause nie die Hauptperson, Bruder Max, der bei der Bundesmarine Karriere machen wollte, war der Sonnenschein der Familie. Als der Bruder bei einem Autounfall ums Leben kam, sagte die erblindete Mutter zu ihr: "Du bist jetzt mein Mäxchen, du musst für mich sehen und du kannst ja auch nicht alleine leben." Gerda, die heute alleine lebt, hatte nie gelernt, selbständig zu entscheiden, putzte hier, war Hausmädchen da. Mit den Jahren wurde sie depressiv, wurde später entmündigt und unter Betreuung gestellt. Erst blieb diese in der Familie, bevor dann Monika Ishar (53), Rechtsanwältin und vierfache Mutter, über den SKFM Wattenscheid eingeschaltet wurde. Ein Gutachter hatte gemeint: "Es ist gut für Frau S., wenn die Betreuung mal von außen kommt."
Eine Herausforderung
Die beiden Frauen haben sich aneinander gewöhnt, "ich musste ihr Vertrauen gewinnen, das hat gedauert", sagt die Betreuerin, die in ihrem Beruf über Patientenverfügungen das Thema zum Teil aus der Theorie kannte, jetzt aber auch die Praxis erlebt. "Das ist /Monat persönlich für ihre "Klientin" da. Dann gehen sie einkschon eine Herausforderung", sagte sie und ist in der Regel vier Stundenaufen in Wattenscheid und zur Bank. Frau S. verwaltet ihr Konto selbst, "sie ist lange unterschätzt worden", weiß Frau Ishar. Zusätzlich kümmere sich an fünf Tagen/Woche ein Pflegedienst und zweimal eine Haushaltshilfe um Gerda, die einen so traurigen Blick hat. "Wir mögen uns gut leiden", sagt die Betreuerin. "Jau", nickt Gerda mit dem Kopf, "dat is so."
Infos: Bundesweit informiert die Arbeitsstelle "Rechtliche Betreuung" über katholische Betreuungsvereine (CV, SkF, SKFM, SKM). Kontakt: Barbara Dannhäuser, dannhaeuser@skmev.de
Betreuung - was ist das?
Eine Betreuung (früher Pflegschaft oder Vormundschaft) wird vom Betreuungsgericht auf Antrag eingerichtet.
- Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung nach §1896 BGB: psychische, geistige, seelische oder körperliche Krankheit oder Behinderung, die dazu führt, dass ein Betroffener alle oder einige seiner Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.
- Betreuer werden unterschieden in: ehrenamtliche Betreuer (Angehörige oder "rein" Ehrenamtliche), Vereinsbetreuer (Mitarbeiter von Betreuungsvereinen) und in freiberufliche Berufsbetreuer (Anwälte, Sozialarbeiter, Altenpfleger, Kaufleute etc., keine spezifische Ausbildung erforderlich)
- Betreuungsvereine sind eigenständig oder in bestehende Caritasvereine (z.B. SkF, SKM) integriert. Sie haben eine Anerkennung vom Landesbetreuungsamt und dürfen als Betreuungsverein tätig sein. Die Betreuungsvereine müssen selber Betreuungen führen und haben die Pflicht, ehrenamtliche Betreuer zu werben, zu schulen und zu begleiten sowie über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu informieren.
- Betreuer müssen vom Gericht bestellt werden und geeignet sein, eine Betreuung zuführen. Sie müssen bereit sein, diese Aufgabe längere Zeit (Monate/Jahre) zu übernehmen. Betreuer müssen Hilfen für ihre Betreuten organisieren, nicht diese Hilfe selber erbringen. Also z. B. Pflege organisieren, nicht Pflege selber leisten. Sie sollten Freude am Umgang mit Menschen haben und andere Lebens- und Wertvorstellungen akzeptieren.
Die Aufgabe von Betreuern ist so vielfältig, wie das Leben und die Menschen. Zu Regeln sind z. B. Behörden-, Post-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten. Eine Herausforderung ist es, Menschen zu finden, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ehrenamtlich übernehmen.