Jede Generation verdient die gleichen Chancen auf ein gutes Leben
Generationengerechtigkeit bedeutet eine soziale, kulturelle, ökologische und wirtschaftliche Gestaltung der Umwelt und der Gesellschaft, die für jede (auch künftige) Generation annähernd gleiche Teilhabe- und Verwirklichungschancen sicherstellt.
Letztlich geht es um die zentrale Frage, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen, damit gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit für die gegenwärtigen und die zukünftigen Generationen gesichert werden können.
- Jede Generation bereichert mit ihren Hoffnungen und Erfahrungen die Gesellschaft und macht sie vielfältiger. Große gesellschaftliche Herausforderungen sind nur gemeinsam nachhaltig zu meistern. Das Miteinander und der gegenseitige Respekt müssen auf allen Ebenen gefördert werden.
- Jede Generation hat das Recht, an den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Prozessen einer Gesellschaft teilzunehmen und diese mitzugestalten und mitzubestimmen. Dazu muss sie über die Ressourcen verfügen, die eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dies umfasst eine bedarfs- wie chancen- und generationengerechte Verteilung materieller Ressourcen sowie die Wahrung der Leistungsgerechtigkeit und die Sicherung der Lebensqualität für jedes einzelne Mitglied einer Generation. Keine Person darf aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Generation benachteiligt sein.
- Die sozialpolitische Sicherung einer generationengerechten Gesellschaft ist zentral. Gelebte Solidarität innerhalb einer Generation und zwischen den Generationen ist das Fundament für eine generationengerechte Gesellschaft: "Ohne eine Solidarität zwischen den Generationen kann von nachhaltiger Entwicklung keine Rede mehr sein." (Enzyklika Laudato si‘) Die Freiheit jeder Generation wird dabei begrenzt durch die Verantwortung und Solidarität gegenüber anderen und im Besonderen gegenüber künftigen Generationen.
Ökologische Aspekte der Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit in ihrer ökologischen Dimension bedeutet, die Erde unseren Kindern so zu hinterlassen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft erhalten und gestärkt werden.
- Grundsätzlich ist es wichtig, dass das Umweltrecht eine Steuerungsfunktion wahrnimmt, denn umweltschonendes Verhalten stellt sich nicht von selbst ein. Aber Maßnahmen müssen auch sozialverträglich ausgestaltet sein.
- Sozialpolitische Forderungen sollten bei der Umweltgesetzgebung berücksichtigt werden. Beispielsweise dürfen die Kosten der Energiewende nicht zu Energiearmut führen, höhere Transportpreise nicht zu Mobilitätsarmut, die Förderung biologisch erzeugter Lebensmittel nicht zu einer Überteuerung von Lebensmitteln.
- Umgekehrt wäre es wichtig, bei sozialpolitischen Entscheidungen - soweit relevant - auch die ökologische Dimension zu berücksichtigen, etwa bei der Ausgestaltung der Mobilität von sozialen Diensten und der Beschaffung von Waren oder Nahrungsmitteln.
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