Gut zu wissen

Leben mit Kind

Geld, Wohnung und Arbeit

Zwei Frauen im GesprächIn der Beratung erhalten Schwangere auch Infos zur finanziellen Unterstützung.KNA/Oppitz

Keine Arbeit und schwanger?

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, ist knapp bei Kasse. Die Lage wird noch angespannter, wenn sich ein Kind ankündigt. Es gibt aber zusätzliche Leistungen, die Schwangere in Anspruch nehmen können. Wer Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende hat, erhält ab der 13. Schwangerschaftswoche ein höheres Arbeitslosengeld II. Außerdem gibt es für die Anschaffung von Umstands- und Babykleider auf Antrag einen pauschalen Geldbetrag. Informationen gibt es beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit.

Kein Platz für drei? Wie eine größere Wohnung finden?

Manchmal reicht es schon, Zimmer zu tauschen oder zusammenzulegen, um Platz für den Nachwuchs zu schaffen. Manchmal muss aber eine größere Wohnung her.
Wer ein geringes Einkommen hat, kann dafür bei seiner Stadt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Der berechtigt, eine öffentlich geförderte und damit günstige Sozialwohnung zu mieten.

Höhere Mietkosten können unter bestimmten Voraussetzungen auch über das Wohngeld aufgefangen werden. 

Mit dem Kind alleine. Worauf ist zu achten?

Immer mehr Kinder wachsen mit nur einem Elternteil auf. Ob alleinerziehend oder als Paar, das ohne Trauschein zusammen lebt: In beiden Fällen gibt es besondere rechtliche Regelungen, auf die Väter und Mütter bei der Geburt eines Kindes zu achten haben. So muss die Vaterschaft anerkannt und die elterliche Sorge anders als bei verheirateten Paaren geregelt werden. Aber auch wenn die Kinder größer sind, stehen Alleinerziehende vor besonderen Herausforderungen. Steuerliche Entlastungen und besondere Hilfen, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, unterstützen sie, wenn sie in einer finanziellen Notlage sind.

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