In der Regel können Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse nur eine Mutter- / Mutter- Kind- / Vater-Kind-Maßnahme beantragen, wenn Sie dies im Rahmen Ihrer Versicherung mit abgeschlossen haben. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice, ob diese eine Vorsorge- / Rehabilitations- oder Sanatoriumsbehandlung enthält.
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Beihilfe für medizinische Behandlung, können Sie für diese Maßnahmen Beihilfe beantragen. Ihre private Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung während des Aufenthaltes.
Mutter-, Mutter-Kind- und Vater-Kind-Maßnahmen sind geschlechtsspezifische und zielgruppenspezifische Vorsorge- und Rehamaßnahmen. Aus diesem Grunde werden grundsätzlich nur Frauen mit und ohne Kinder oder Väter mit Kindern aufgenommen. Familienmaßnahmen werden in der Regel nur bei Vorliegen besonderer Erkrankungen, z. B. Krebserkrankungen genehmigt.
Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter/Väter und Ihre Kinder finden ganzjährig statt. In unseren Kliniken erhalten Schüler einen schulunterstützenden Unterricht. Die Kinder werden durch Fachpersonal unterrichtet. Einige Kliniken betreiben eine Klinikschule.
Alle Mütter und Väter haben Anspruch auf eine solche Maßnahme. Voraussetzung ist, dass körperliche und seelische Störungen vorliegen, eine Gesundheitsvorsorge erforderlich ist und der Bedarf mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird. Antrag und Attest gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und zum medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Häufig tragen Frauen neben ihrer beruflichen Tätigkeit die Hauptlast in der Familie. Insbesondere wenn Probleme mit den Kindern, in der Ehe, mit dem Geld, den Wohnverhältnissen oder durch Pflege von Angehörigen auftreten kann dies zu körperlichen Erkrankungen, Erschöpfungszuständen oder psychischen Erkrankungen führen. Dann bietet die Kur die Möglichkeit zur Behandlung der Störungen und Erkrankungen.
Das Deutsche Müttergenesungswerk ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stein bei Nürnberg. Seine Aufgabe ist es, für die Idee der Müttergenesung in der Öffentlichkeit zu informieren, Beihilfe zu den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für bedürftige Mütter und Zuschüsse zur Erhaltung und Errichtung von Einrichtungen zu gewähren sowie die Trägergruppen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Darüber hinaus setzt sich das Müttergenesungswerk auch als Interessensvertreterin in Gesellschaft und Politik für die Anliegen von Müttern ein.
www.muettergenesungswerk.de
Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören:
- medizinische und ärztliche Behandlung
- Bewegung
- Gruppen- und Einzelgespräche
- psychologische Beratung
- Entspannungsverfahren
- Ernährungsberatung
- kreative und musische Angebote
Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es einen Schulunterstützenden Unterricht.
Eine Mütterkur ist dann das Richtige, wenn Sie als Frau und Mutter für sich die Notwendigkeit sehen, alleine, ohne Mitnahme des Kindes/der Kinder, Ihre Gesundheit zu stärken. Sie ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, die alleine zur Kur fahren. Die Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen der med. Voraussetzungen die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören:
- medizinische und ärztliche Behandlung
- Bewegung
- Gruppen- und Einzelgespräche
- psychologische Beratung
- Entspannungsverfahren
- Ernährungsberatung
- kreative und musische Angebote
Die Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Väter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören:
- medizinische und ärztliche Behandlung
- Bewegung
- Gruppen- und Einzelgespräche
- psychologische Beratung
- Entspannungsverfahren
- Ernährungsberatung
- kreative und musische Angebote
Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es eine Schulaufgabenbegleitung.
Vorsorgemaßnahmen dienen der Behandlung und Beeinflussung von Risikofaktoren, Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigungen. Weiterhin dienen sie der Förderung und dem Erhalt der Gesundheit und sollen einem Fortschreiten einer drohenden Krankheit entgegenwirken.
Rehabilitation kommt in Betracht wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur eine vorübergehende im Alltag relevante Funktionsstörung vorliegt oder eine Beeinträchtigung der Teilhabe im Alltag droht.
Die Kosten für die Maßnahme werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10,- € pro Tag für Erwachsene, sofern Sie nicht aufgrund der Überschreitung der Eigenanteilsgrenze von 2 % ihres Jahreseinkommens (1 % bei chronisch Kranken) befreit sind. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei Finanzierungsproblemen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie zu allen Fragen von Mutter- /Mutter-Kind / Vater-Kind-Maßnahmen. Sie helfen Ihnen bei der Antragstellung, halten die nötigen Antragsformulare bereit, beraten Sie bei den Fragen zur Betreuung oder Mitnahme von Kindern, helfen bei Bedarf bei der Finanzierung, beraten bei der Auswahl der passenden Klinik und stehen Ihnen nach der Maßnahme für weiterführende Beratung zur Verfügung.
Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. ist der größte Anbieter von Mutter- / Mutter-Kind- / Vater-Kind-Maßnahmen und eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Deutschen Caritasverbandes. Uns angeschlossen sind 400 Beratungsstellen in Deutschland und 21 Mutter- / Mutter- Kind/ Vater-Kind Kliniken. In den uns angeschlossenen Kliniken führen jährlich rund 12.000 Frauen und 15.000 Kinder eine Maßnahme durch. Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. ist Mitglied im Deutschen Müttergenesungswerk / Elly-Heuss-Knapp-Stiftung.
Die Fahrtkosten trägt Ihre Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist kein Eigenanteil zu entrichten.
Unsere Kliniken haben einen Auftrag für die Behandlung von Erschöpfungszuständen bei körperlicher und seelischer Überlastung, bei depressiven und psychosomatischen Störungen. Darüber hinaus hat jede Klinik einen besonderen Schwerpunkt für die Behandlung körperlicher (somatischer) Erkrankungen. Eine Übersicht finden Sie unter Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. In den meisten Fällen ist dafür eine Behandlung in einer Klinik an der Nord- und Ostsee nicht zwingend erforderlich.
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Müttergenesung verbessern deutlich die Stressbewältigungskompetenz und Lebenszufriedenheit der Teilnehmerinnen und senken gleichzeitig langfristig die Beschwerden und Befindlichkeitsstörungen. Dies belegen langjährige wissenschaftliche Studien des Forschungsverbundes „Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder“ an der Medizinischen Hochschule Hannover und anderer Forschungsinstitute.
Zur Genehmigung einer Kur ist ein ärztliches Attest notwendig. Hilfreich ist ein Beratungsgespräch bei einer unserer 460 Beratungsstellen in Deutschland. Hier erhalten Sie die nötige Hilfe, Antragsformulare und Informationen rund um die Kur. Die Anschriften der Beratungsstellen finden Sie auf unserer Homepage unter Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V.
Liegt ein ärztliches Attest vor, geht dies an die Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung. Zusätzlich prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen die eingereichten Unterlagen, ob alle Vorraussetzungen vorliegen. Die Krankenkasse genehmigt dann die Kur. Entweder besprechen Sie mit der Beratungsstelle oder mit der Krankenkasse die Auswahl einer für Sie passenden Klinik.
Wenn Sie alleine fahren, ist es wichtig, dass vor Beginn der Maßnahme die Versorgung der Kinder während Ihrer Abwesenheit geklärt ist. Die Versorgung können Angehörige übernehmen, oder Sie können ergänzend eine Familienhilfe beantragen, soweit eines der Kinder unter 12 Jahre alt ist. Hierzu beraten Sie auch unsere Mitarbeiter in den Beratungsstellen.
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Mitnahme von Kindern zu einer Vorsorge und Reha-Massnahme. Kinder können selbst unter gesundheitlichen Störungen und Erkrankungen leiden und sind behandlungsbedürftig, zum Beispiel aufgrund von Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Allergien, Übergewicht.
Gründe für die Mitnahme der Kinder können aber auch Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung sein, oder dass eine Trennung von Mutter und Kind zu psychischen Störungen des Kindes führen kann. Auch die familiäre Situation, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten während der Abwesenheit der Mutter sind Gründe, damit Kinder mitfahren können.
Ist das Kind behandlungsbedürftig, muss ein Attest des Arztes vorliegen.
In der Regel 3 Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich.
Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen.
Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung ist eng mit dem Deutschen Caritasverband verknüpft. In vielen Caritasstellen in Deutschland, aber auch bei den Katholischen Frauenverbänden finden Sie eine Beratungsstelle für Mütter- / Mutter-Kind- / Vater-Kind-Maßnahmen. Die nächst liegende Stelle finden Sie unter Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V.
Attest- und Antragsvordrucke erhalten Sie bei unseren Beratungsstellen. Weiterhin können Sie diese auf unserer Homepage Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. anschauen, herunterladen und ausdrucken.
Verschiedene Krankenkassen haben auch eigene Vordrucke oder verwenden den offiziellen Antragsvordruck für Reha – Maßnahmen. Die Beratungsstelle hilft Ihnen auch hier weiter.