Kinder und Jugendliche mit Aufmerksamkeitsproblemen, allgemeiner motorischer Unruhe und mangelnder Impulskontrolle wurden schon vor über 100 Jahren in der Fachliteratur beschrieben. Wie diese Verhaltensauffälligkeiten zusammenwirken, hat man aber erst in jüngster Zeit durch systematische Untersuchungen festgestellt. Daher ist die Bezeichnung ADHS noch relativ jung.
Untersuchungen zeigen zudem, dass ADHS in den letzten Jahren nicht zugenommen hat. Aber die Wahrnehmung des Phänomens in Medien und Gesellschaft ist stark gestiegen und hat daher zu dem Eindruck geführt, dass ADHS häufiger geworden sei. Ursachen für psychosoziale Beeinträchtigungen bei Kindern können auch in hohen Leistungsanforderungen (zum Beispiel in der Schule) und fehlenden familiären Strukturen liegen.
Wenn Sie als Eltern Zweifel haben, ob sich Ihr Kind normal entwickelt, sollten Sie diese ernst nehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt und schildern Sie ihm Ihre Beobachtungen. Möglicherweise wird Ihr Arzt Sie an Einrichtungen der Frühförderung, an Sozialpädiatrische Zentren oder andere überweisen, um dort eine genauere Diagnostik vornehmen zu lassen.
Eltern erhalten nach der Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft mit den Terminen für zehn Früherkennungsuntersuchungen. Diese Untersuchungen führt meist der Kinderarzt durch. Sie erstrecken sich bis zum sechsten Lebensjahr. Der Arzt kann so kontrollieren, wie die Entwicklung Ihres Kindes verläuft. Wichtig ist es, auch die späteren Untersuchungen wahrzunehmen. Die Kosten tragen die Krankenkasse oder das Sozialamt.
Nähere Informationen dazu gibt das Faltblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "10 Chancen für Ihr Kind", das in Deutsch, Türkisch und Russisch vorliegt. Download unter Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Abzuraten ist von einer „Selbstdiagnose“ mit Hilfe von Listen, was ein Kind in einem bestimmten Alter können soll. In der Regel sind nicht die Bandbreiten angegeben, innerhalb derer die Entwicklung eines Kindes normal verläuft. Darüber sollten Sie mit den Fachleuten sprechen (z.B. in einer Frühfördereinrichtung in Ihrer Nähe).
Je früher Beeinträchtigungen festgestellt werden, desto eher und besser können heilpädagogische, medizinische und therapeutische Maßnahmen ansetzen.
Manche Kinder sind im Vergleich mit Gleichaltrigen in ihrer Entwicklung verzögert, oder sie hatten als „Risikokind“ schwierige Startbedingungen, oder sie haben eine angeborene Behinderung. Manchmal sind es die Erzieherin im Kindergarten oder der Kinderarzt, die Eltern auf besondere Entwicklungsprobleme ihres Kindes hinweisen.
Frühförderung wendet sich an Eltern mit Kindern vom Säuglings- bis zum Schulalter. Insbesondere will die Frühförderung helfen, wenn kleine Kinder bei ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen.
Je früher in der kindlichen Entwicklung eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann vorgebeugt und geholfen werden. Gerade die frühkindlichen Entwicklungsphasen sind durch eine hohe Beeinflussbarkeit gekennzeichnet. Hier geht es darum, eine drohende Behinderung abzuwenden oder die Folgen einer Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.
Diese Kinder benötigen in den ersten Lebensjahren bis zum Schuleintritt eine Kombination aus vielfältigen medizinischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Hilfen in einem ganzheitlichen Hilfekonzept. Diese Leistung unter Einbeziehung der Familie und des sozialen Umfeldes des Kindes bezeichnet man als „Komplexleistung Frühförderung“. Sie wird durch Interdisziplinäre Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren und weitere Frühförderstellen erbracht. Auf diese Leistung besteht ein Rechtsanspruch. Für medizinisch-therapeutische Maßnahmen ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Eine wichtige Aufgabe der Frühförderstellen ist die Beratung der Eltern. So kann es gelingen, Ängste abzubauen und Hilflosigkeit zu überwinden. Eltern lernen, wie sie ihr Kind fördern und werden in ihren Fähigkeiten zur Selbsthilfe gestärkt. Frühförderstellen helfen Eltern, sich in der Vielfalt der Therapieangebote (die wichtigsten sind Physiotherapie/Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) zurechtzufinden.
Die Komplexleistung Frühförderung wird bislang noch nicht flächendeckend bundesweit angeboten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei dem örtlichen Sozialhilfeträger über das Frühförder-Angebot in Ihrer Region.
Die Frühförderstellen in Ihrer Umgebung finden Sie z.B. unter http://www.familienratgeber.de/adressen
Weiter Informationen zu Thema Frühförderung finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: http://www.kindergesundheit-info.de/1762.0.html
Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Diese Plätze sollen sowohl in Tageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege („Tagesmütter“) entstehen. Für die Umsetzung vor Ort sind die Städte und Gemeinde verantwortlich.
Die Entscheidung für eine frühe Betreuung hängt von mehreren Faktoren ab:
Wirtschaftliche Notwendigkeiten spielen ebenso mit wie das Recht der Eltern, insbesondere der Mutter auf ihre eigene Entfaltung und Verschnaufpausen. Demgegenüber steht das Recht des Kindes auf eine ihm förderliche Umgebung und geeignete soziale Beziehungen. Die Plätze für Kinder im Alter von 0-3 Jahren befinden sich im Aufbau. Diese Einrichtungen haben in der Regel noch keine Erfahrungen mit integrativen Angeboten für Kinder mit Behinderung. Hier ist es wichtig, sich von Frühförderstellen beraten und unterstützen zu lassen.
Die Frühförderstellen in Ihrer Umgebung finden Sie z.B. unter http://www.familienratgeber.de/adressen
Weiter Informationen bekommen Sie beim Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen, Jugend unter http://www.familien-wegweiser.de/
Lernen in der Gemeinschaft mit anderen Kindern ist ein sinnvolles Angebot für alle Kinder und somit unabhängig von Art und Schweregrad einer Behinderung. Individuelle Förderung und soziale Erfahrung bilden wichtige Grundlagen zum Erlernen von Fähigkeiten für das Leben in einer Gemeinschaft.
Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Die Ausgestaltung dieses Anspruchs erfolgt durch Landesrecht, das auch die jeweiligen qualitativen Standards in den Bundesländern regelt.
Für eine Betreuung werden in der Regel Beiträge fällig, die regional oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Sie können abhängig sein vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang. Im Bedarfsfall können die Kosten für die Kinderbetreuung vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Sie sind unter Umständen von der Steuer abziehbar.
Reicht die Betreuung des Kindes in einer öffentlichen Einrichtung nicht aus, gibt es auch zusätzliche Alternativen wie beispielsweise Tagesmütter oder -väter, Leihomas und -opas sowie Au-Pairs.
Vielfach gibt es darüber hinaus Kindertageseinrichtungen, die auf Kinder mit Behinderungen spezialisiert sind. Diese haben in den Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Schulkindergarten, Sonderkindergarten, heilpädagogischer Kindergarten, Schulvorbereitende Einrichtung. Oft sind sie Förderschulen angeschlossen und haben sich auf die jeweilige Behinderung spezialisiert (z.B. Tagesstätte für Blinde). Diese Einrichtungen haben einen relativ großen Einzugsbereich. Es gibt häufig einen Fahrdienst, der die Kinder zu Hause abholt und wieder heimbringt.
Welche Angebote es in einer Gemeinde gibt, kann man beim jeweiligen Jugendamt erfahren.
In der Regel müssen sich die Eltern selbst einen Kindergarten/Kindertagesstätte suchen. Dabei beraten die Jugendämter ebenso wie die Frühförderstellen. Kinder mit Beeinträchtigungen, die eine allgemeine Kindertagesstätte besuchen sollen, können einen besonderen Betreuungsbedarf haben oder sie brauchen besondere Fachleute. Dieses zusätzliche Personal kann über die Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch XII) finanziert werden. Hierzu muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden. Im Zuge dieses Antrages wird auch geprüft, ob eine Behinderung vorliegt. Die Einrichtungen, die Frühförderung und das Jugendamt unterstützen Sie dabei.
ADHS ist eine Abkürzung für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung. Es handelt sich dabei um ein immer wiederkehrendes Muster von auffälligen Verhaltensweisen in drei Bereichen. Diese so genannten Kernsymptome der ADHS sind Unaufmerksamkeit (eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, eingeschränkte Daueraufmerksamkeit, erhöhte Ablenkbarkeit), Hyperaktivität (allgemeine motorische Unruhe) und Impulsivität (mangelnde kognitive/emotionale Impulskontrolle).
Man spricht nur dann von ADHS, wenn die Auffälligkeiten über das hinausgehen, was durch Alter und Entwicklungsstand eines Kindes oder Jugendlichen erklärbar ist und wenn eine starke psychosoziale Beeinträchtigung in mehr als einem Lebensbereich auftritt (zum Beispiel in der Familie und in der Schule). Darüber hinaus spricht man erst von der Diagnose ADHS, wenn die Verhaltensauffälligkeiten länger als sechs Monate bestehen und wenn sie schon im Vorschulalter beobachtet werden konnten.
An Ess-Störungen leiden immer mehr junge Menschen. Die häufigsten Diagnosen lauten: Anorexie (Anorexia Nervosa), auch Magersucht genannt; Bulimie (Bulimia Nervosa), auch Ess-Brech-Sucht genannt sowie die Binge Eating Störung, bei der es sich um Ess-Sucht mit regelmäßigen Heißhungeranfällen handelt. Betroffen sind nicht nur Mädchen und (junge) Frauen, sondern zunehmend auch Jungen und junge Männer.
Die Entstehung einer Ess-Störung kann viele Ursachen haben. Dazu gehören biologische und persönlichkeitsbedingte Faktoren, gesellschaftliche Einflüsse und das soziale und familiäre Umfeld. Oft stellt eine Ess-Störung ein Versuch dar, seelische Belastungssituationen zu lösen.
Der Beginn einer Ess-Störung geschieht in den meisten Fällen schleichend. Die ersten Anzeichen einer Störung im Essverhalten werden von den Angehörigen oft erst spät wahrgenommen. Der Verlauf kann in einer völligen sozialen Isolation enden, aus der ein Ausweg alleine sehr schwer fällt und Hilfe benötigt wird. Eine begleitende therapeutische Unterstützung ist in den meisten Fällen unabdingbar, um die Krankheit tatsächlich zu überwinden.
Bei Fragen zu Ess-Störungen helfen Ihnen die Online-Berater der Caritas gerne weiter.
Kinder werden mit sechs Jahren schulpflichtig. Sie unterliegen der Schulpflicht bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Sie haben aber nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht auf einen Schulbesuch. Dies gilt für alle Kinder und Jugendliche, auch solche mit Behinderungen, unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung.
Bildungspolitik ist Ländersache. Die Ausgestaltung der Schulpflicht wird in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. Zuständig sind die jeweiligen Kultusministerien. Dort kann man sich über die gesetzlichen Regelungen informieren.
Um zu entscheiden, welche Schule richtig für Ihr Kind ist, können folgende Fragen helfen:
- Welchen Unterstützungsbedarf hat mein Kind, damit es in der Schule überhaupt lernen kann? Wie müsste die Schule also aussehen?
(z.B. Ist Pflege notwendig? Müssen bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt sein? Gibt es spezielle Bedürfnisse aufgrund von Sinnesbehinderung oder Sprachbehinderung? Benötigt mein Kind Unterstütze Kommunikation? Welche Gruppengröße ist gut für mein Kind?)
- Welche sonderpädagogischen Hilfen sind notwendig, damit mein Kind lernen kann?
(z.B. Stehen die notwendigen Fachleute zur Verfügung? Werden Ziele, Inhalte und Methoden an die Behinderung angepasst?)
- Ist eine Förderschule (in einzelnen Bundesländern Sonderschule) oder eine allgemeine Schule richtig für mein Kind?
(z.B. Wie geht man an der Schule mit der Unterschiedlichkeit von Kindern um? Wie offen ist die Schule? Wie barrierefrei und behindertengerecht ist die Schule? Welche assistierenden und sonderpädagogischen/therapeutischen Hilfen können dort umgesetzt werden?)
Schulbegleiter / assistierende Hilfe / Integrationshilfen können über die Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Diese sorgen für das „Drumherum“, damit ein Kind an einer allgemeinen Schule überhaupt unterrichtet werden kann.
Wie viel sonderpädagogisches und therapeutisches Personal in den Schulen zur Verfügung steht, ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.
Für die Ausstattung der Schulen (z.B. Barrierefreiheit) sind die jeweiligen Schulträger verantwortlich.