Zum 1. Oktober 2009 ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Es betrifft alle Verträge, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verbunden wird (Heimverträge).
Damit wollte der Bund seine Gesetzgebungskompetenz untermauern, die durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform beim Heimrecht verändert wurde und das Heimrecht aus der bisherigen Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde.
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