Wer behindert ist und keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt findet, hat Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Wer ständig auf Pflege angewiesen ist, kann dort allerdings nicht eingestellt werden.
Die Mitarbeiter erhalten in der Werkstatt eine berufliche Qualifizierung, die im Idealfall einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich macht. Unterstützt werden sie dabei unter anderem von Arbeitserziehern, Sozialarbeitern, Ärzten und Psychologen.
Der Arbeitsplatz ist dauerhaft, die Beschäftigten erwirtschaften ihren Lohn durch ihre Arbeit und zahlen in die Renten-, Pflege-, Unfall- und Krankenversicherung ein. Die Arbeitsmöglichkeiten sollen den Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen. Die Werkstätten erhalten Zuschüsse von der Agentur für Arbeit, sind aber angehalten, einen großen Teil ihrer Kosten selbst zu erwirtschaften.
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