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Glossar: Stiftungen

Vorstand (Stiftungen)

Jede Stiftung muss mindestens einen Vorstand haben. Er übernimmt die Geschäftsführung der Stiftung, vertritt sie nach außen und kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Berufung des Vorstands regelt die Satzung. Danach kann der Vorstand vom Stifter, von anderen in der Satzung bestimmten Personen oder, wenn die Stiftung ein weiteres Organ hat, von diesem berufen und abberufen werden.

Bei einer von einem Stiftungsträger treuhänderisch verwalteten, unselbständigen Stiftung führt in der Regel das Vertretungsorgan des Stiftungsträgers die laufenden Geschäfte. In diesem Fall kann es Aufgabe des Vorstandes der unselbständigen Stiftung sein, den Stiftungsträger bei seiner Tätigkeit zu überwachen, bei bestimmten Entscheidungen ein Vetorecht auszuüben oder Entscheidungen des Stiftungsträger über die Mittelvergabe vorzubereiten.

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