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Glossar: Haft

Überbrückungsgeld

Unter Überbrückungsgeld versteht man eine angesparte Summe, die im Laufe der Haft aus den Einkünften des Gefangenen durch Arbeit oder Beschäftigung zusammengekommen ist. Es soll den Lebensbedarf des Gefangenen und seiner Angehörigen in den ersten vier Wochen nach der Haftentlassung sichern. Üblicherweise wird es am Tag der Entlassung in bar ausgezahlt, kann aber auch an den Bewährungshelfer oder eine andere Betreuungsinstitution überwiesen werden.

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