Wenn eine Privatperson seine Schulden nicht mehr ganz bezahlen kann, hat er die Möglichkeit über eine Privatinsolvenz einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren kann erst dann beantragt werden, wenn die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern (Banken, Firmen, Behörden) gescheitert ist. Es dauert sechs Jahre, in denen das pfändbare Einkommen zur Schuldenregulierung eingesetzt werden muss. Wenn der Schuldner alle Pflichten erfüllt hat, werden ihm am Ende die restlichen Schulden erlassen. Ob das Verbraucherinsolvenzverfahren im Einzelfall sinnvoll ist, sollte mit einem Schuldnerberater geklärt werden.
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