Ein Visum für die Einreise und einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird als nationales Visum ausgestellt. Es berechtigt nur zum Aufenthalt im ausstellenden Staat – und nicht wie das Schengenvisum für alle EU-Staaten. In der Regel wird die zuständige Ausländerbehörde vor Erteilung des Visums um ihre Zustimmung gebeten.
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