Wurde der Führerschein eingezogen und der Betroffenen beantragt die Neuerteilung oder bestehen vor der Ersterteilung Zweifel an der Fahreignung wird eine MPU verlangt. Dies ist die Begutachtung der Fahreignung durch Psychologen. Die MPU liefert eine Prognose über das zukünftige Verhalten im Straßenverkehr. Das Ergebnis fließt in die Entscheidung der Behörde ein.
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