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Glossar: Alter und Pflege

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat zwei Hauptaufgaben. Er überprüft bei gesetzlich Versicherten die Pflegebedürftigkeit der Patienten und stuft sie in eine Pflegestufe ein.
Außerdem kontrolliert er im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen die Pflegeeinrichtungen, Pflegeheime und Krankenhäuser in Deutschland. Die Mitarbeiter des MDK prüfen, ob vereinbarte Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie beraten Träger und Pflegeeinrichtungen um Qualitätsmängeln vorzubeugen und stärken diese in ihrer Eigenverantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.

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