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Glossar: Sozialrecht

Kommunale Träger

Unter "Kommunalen Trägern" versteht man die Landkreise und kreisfreien Städte. Die kommunalen Träger finanzieren einen Teil des ALG II: Unterkunft und Heizung, Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung und die einmaligen Leistungen.

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