Zu den Hilfen zur Erziehung gehören vor allem die Erziehungsberatung, die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung und das Betreute Wohnen. Es besteht sogar ein Rechtsanspruch gegenüber dem Jugendamt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern.
In einem Hilfeplan werden die verschiedenen ambulanten und teil- bzw. stationären Angebote geplant. Somit sollen alle Betroffenen an der Gestaltung der Hilfen zur Erziehung beteiligt werden. Es besteht aber kein Anspruch auf eine bestimmte Hilfeform, sondern nur auf eine geeignete und notwendige Hilfeform.
Was sind die Rechtsgrundlagen der Beratung?
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Jugendhilfe statt Knast
Muss Strafe sein? Experten sind sich inzwischen einig: Der Jugendstrafvollzug verfehlt seinen erzieherischen Auftrag. Projekte, die den Strafvollzug in einer freieren Form umsetzen, eröffnen den Jugendlichen dagegen eine Perspektive.
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Hilfen zur Erziehung beim Familien-Wegweiser
Mit Anhaltspunkten für Hilfebedarf und Übersicht der möglichen Hilfeformen
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