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Glossar: Behinderung

Gesetzliche Betreuung

Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und jeder Mensch ist für seine Lebenssituation selbst verantwortlich. Angelegenheiten wie Gesundheit, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Vermögensfragen müssen selbst geregelt werden. Wer das aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst schafft, kann sich dabei unterstützen lassen. Dazu müssen er selbst, seine Angehörigen oder ein Freund beim Betreuungsgericht einen Antrag stellen. Ein Richter entscheidet darüber, ob und in welchem Bereich eine Betreuung notwendig ist. Er beauftragt dann einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, jemand von der Betreuungsbehörde, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder Rechtsanwälte. Wenn der Betroffene eine Wunschperson nennt, soll diese die Aufgabe übernehmen, wenn sie dafür geeignet ist.

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