Durch freiwillige gemeinnützige Arbeit können Verurteilte die mittellos sind und dies nachweisen können ihre Geldstrafe tilgen. Sie können so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Damit werden zum einen die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden, zum anderen schafft diese Möglichkeit mehr Bestrafungsgerechtigkeit für finanziell schlechter gestellte Verurteilte.
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