Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die europarechtlichen Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Staatsbürgern anderer Mitgliedsstaaten der EU. Sie genießen eine Sonderstellung, viele Regeln des Ausländerrechts gelten für sie nicht.
Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes vom 03. Januar 2006. Mehr