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Glossar: Migration

Freizügigkeit für EU-Bürger

Etwa jeder dritte in Deutschland lebende Ausländer kommt aus der Europäischen Union (EU). Auf Grundlage des europäischen Freizügigkeitsrechts haben sie eine besondere Stellung. Viele Regeln des Ausländerrechts gelten für sie nicht. EU-Bürgerinnen und Bürger können hier arbeiten und leben, sofern sie für ihren Lebensunterhalt (überwiegend) selbst aufkommen. Dazu benötigen sie kein Aufenthaltsdokument - sie sollten es aber beantragen, da es den Nachweis des Aufenthaltsrechts und damit das tägliche Leben erleichtert.  

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