Wer trotz eines Erwerbseinkommens seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht decken kann, kann ergänzendes oder aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen. Er muss dem Jobcenter mitteilen, dass er arbeitet und wie hoch sein Erwerbseinkommen ist. Dieses wird nach Abzug bestimmter Freibeträge mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.