Die elektorische Fussfessel dient in einigen Bundesländern der Überwachung eines Verurteilten und wird an dessen Fußgelenk angebracht. Sie ist mit einem Sender ausgestattet, der mit der überwachenden Behörde über das Telefonnetz verbunden ist. Eingesetzt wird sie am häufigsten als Ersatz für Freiheitsstrafen oder zur Überwachung der Bewährungszeit am Übergang zwischen Gefängnis und Freiheit.
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