Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Welche Stoffe unter das Gesetz fallen, ist in den Anlage des Gesetzes aufgeführt:
Anlage 1: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, Handel und Abgabe verboten. Anlage 2: Verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig, Handel erlaubt, Abgabe verboten. Anlage 3: verkehrsfähig und verschreibungsfähig, Handel und Abgabe erlaubt.
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