Bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14
und 21 Jahren kann der Jugendichter eine Betreuung anweisen. Diese sozialpädagogische Maßnahme ist eine Alternative zum Jugendarrest und dauert 6 bis 12 Monate. Der/die BetreuungshelferIn ist MitarbeiterIn der Jugendgerichtshilfe oder eines freien Trägers. Er bietet Begleitung und Hilfe in allen lebenspraktischen Bereichen mit dem Ziel, Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden zu stärken.