Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Haft

Betreuungsweisungen

Bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14
und 21 Jahren kann der Jugendichter eine Betreuung anweisen. Diese sozialpädagogische Maßnahme ist eine Alternative zum Jugendarrest und dauert 6 bis 12 Monate. Der/die BetreuungshelferIn ist MitarbeiterIn der Jugendgerichtshilfe oder eines freien Trägers. Er bietet Begleitung und Hilfe in allen lebenspraktischen Bereichen mit dem Ziel, Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden zu stärken.