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Glossar: Familienhilfe

Beteiligung (= Partizipation)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verlangt die altersgemäße Beteiligung (Partizipation) von Kindern, Jugendlichen, Eltern oder Sorgeberechtigten. Die Meinung und der Wille der Betroffenen soll bei allen Entscheidungen eine zentrale Rolle spielen. Deshalb nehmen an den Hilfeplangesprächen nicht nur die beteiligten Sozialarbeiter und Vertreter des Jugendamtes teil, sondern auch die, um deren Zukunft es dabei geht.