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Glossar: Sozialrecht

Arbeitslosengeld-II-Darlehen

Das Arbeitslosengeld II ist ein Pauschalbetrag. Die Leistungsberechtigten müssen damit eigenverantwortlich wirtschaften und auch größere Ausgaben (Kleidung, Schuhe, Reparaturkosten, ...) damit bestreiten. Wem das nicht gelingt, der kann bei seinem Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragen. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 10 Prozent des Regelbedarfs.

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Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II

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