Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Alter und Pflege

Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege wird oft auch als häusliche Pflege bezeichnet. Bei dieser Betreuungsform kann der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause wohnen. Die Mitarbeiter von Sozialstationen oder anderen ambulanten Pflegediensten kommen zu ihm und erledigen die vereinbarten Pflegeleistungen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige noch so selbständig ist, dass er sich zwischen den bis zu drei Besuchen des Pflegedienstes am Tag selbst versorgen kann. Schafft er das nicht mehr, ist eine stationäre Pflege erforderlich.
Ambulante Pflegedienste werden von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden wie die Caritas und von privaten Unternehmen betrieben. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den erbrachten Leistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn der Pflegebedürftige einer Pflegestufe zugeordnet ist.

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