Ausbildungsstätten
Kinderpfleger/innen werden in Berufsfachschulen und Berufskollegs ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen und schuleigenen Übungs- und Funktionsräumen (zum Beispiel, Schulküchen, Werkstatträume, Sporthallen) erteilt.
Praktika finden in
- Kindergärten,
- Kinderkrippen,
- Kinderhorten,
- Kinderkrankenhäusern oder
- Säuglingsheimen
statt.
Zulassung
- Hauptschulabschluss oder
- mittlerer Bildungsabschluss
In manchen Bundesländern muss das Abschlusszeugnis der Hauptschule einen Notendurchschnitt von mindestens 3,4 haben. Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Auswahlverfahren
Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/innen wird anhand der Bewerbungsunterlagen, in einem persönlichen Gespräch sowie zum Teil über schriftliche Aufnahmeprüfungen geprüft.
Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Maßgebend sind die Noten in den Fächern Deutsch, Englisch, Wirtschaft, Politik und Geschichte, Mathematik, Biologie, Musik und Kunst. Auch die Reihenfolge der Anmeldung spielt eine Rolle.
Inhalte
Die fachpraktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Ernährungslehre und Nahrungszubereitung
- Kunst und Werken
- Methoden- und Praxislehre
- Familien- und Arbeitsrecht
- Umwelterziehung
- Spielerziehung
- Kinderliteratur
- Pädagogik
- Psychologie
Berufsübergreifende Fächer sind:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Religion oder Philosophie
- Englisch
- Sport
Dauer
Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre mit einem anschließenden Anerkennungspraktikum.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die Ausbildung kann verkürzt werden, wenn die/der Bewerber/in eine Pflegeschule besucht hat oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder nachweisen kann.
Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat, kann in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ein verkürztes Berufspraktikum beantragen.
Wer in Nordrhein-Westfalen das Berufsgrundschuljahr im sozialen Bereich erfolgreich abgeschlossen hat, kann in das zweite Jahr des Bildungsganges eintreten, wenn er am Englisch-Unterricht teilgenommen hat.
Prüfungen und Abschuss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil.
Auch Personen, die nicht auf der Berufsfachschule waren, können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen außerdem nachweisen, dass sie über Kenntnisse verfügen, die dem Ausbildungsgang entsprechen.
Während des Anerkennungspraktikums müssen die Auszubildenden einen Bericht oder eine Hausarbeit über ein pädagogisch-methodisches Problem und ihre eigenen Erfahrungen schreiben. Je nach Bundesland müssen sie diese in einem Kolloquium verteidigen und sich weiteren fachspezifischen Fragen stellen.
Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin, staatlich geprüfter Kinderpfleger (ohne Anerkennungspraktikum / mit Anerkennungspraktikum)
- Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin, Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin, Staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent