Soziale Berufe

Kinderkrankenpfleger/in

Kinderkrankenpflegerin bei der ArbeitHarald Oppitz / KNA - Deutscher Caritasverband e. V.

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger versorgen und pflegen eigenverantwortlich kranke und pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Zusätzlich 

  • führen sie ärztlich veranlasste Maßnahmen durch,
  • assistieren bei Visiten, Untersuchungen, Behandlungen, Operationen und
  • dokumentieren  den Pflegeprozess.

Auch die psychologische Betreuung der jungen Patienten gehört zu den Aufgaben von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern. Sie trösten zum Beispiel Kinder bei Angst und Schmerzen oder leiten sie zum Spiel an. Sie halten Kontakt zu den Eltern und erledigen Verwaltungsaufgaben.

Tätigkeitsfelder

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen arbeiten in

  • Krankenhäusern
  • Facharztpraxen
  • Pflegeheimen
  • Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen
  • stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • ambulanten sozialen Diensten

Kernkompetenzen

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen und medizinischen Sachverhalten haben. Außerdem benötigen sie ein Gespür dafür, was es bedeutet, andere Menschen zu pflegen, zu fördern und anzuleiten. Im Umgang mit Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund benötigen sie interkulturelle Kompetenz. Außerdem benötigen sie Sachverstand für planende und organisatorische (Büro-)Tätigkeiten.

Ausbildungsstätten

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger erhalten theoretischen und praktischen Unterricht in Kinderkrankenpflegeschulen, die in der Regel an Kinderkliniken oder Krankenhäuser angegliedert sind.

Die praktische Ausbildung wird in den verschiedenen Abteilungen von Kinderkrankenhäusern oder Kliniken mit Fachabteilungen absolviert. Dazu kommen Einsätze in der ambulanten Versorgung.

Zulassung

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss mit entweder
  • erfolgreich abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung oder
  • mit der Erlaubnis zur Krankenpflegehelfer/in oder
  •  mit einer einjährigen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder
      Altenpflegehilfe

Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Inhalte

Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern von Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen. 

Im theoretischen Teil werden unter anderem pflegerelevante Kenntnisse dieser Unterrichtinhalte gelehrt:

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Naturwissenschaften und der Medizin
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Recht, Politik und Wirtschaft

Im praktischen Teil geht es um die

  • stationäre Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
  • in den Bereichen Geriatrie, Neurologie, innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in der Rehabilitation oder der Palliativmedizin
  • ambulante Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
  • in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Einsatzfeldern

Spezieller Ausbildungsteil für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen:

  • stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie

Dauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre.
Vollzeitpflegeausbildungen, bei denen man einen oder zwei weitere Abschlüsse erwirbt, dauern insgesamt drei bis dreieinhalb Jahre.

Der Unterricht erfolgt 1.600 Stunden gemeinsam mit angehenden

  • Gesundheits- und Krankenpflegern/innen und
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/innen.

Theorie- und Praxisunterricht an der Krankenpflegeschule umfassen 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung 2.500 Stunden.

Prüfungen und Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst

  • einen schriftlichen,
  • einen praktischen und eventuell
  • einen mündlichen Teil.

Abschlussbezeichnungen lauten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.

Bei Modellversuchen, die zwei oder drei Abschlüsse vorsehen, lauten die möglichen zusätzlichen Abschlussbezeichnungen:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger und/oder
  • Altenpflegerin, Altenpfleger

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

  • Fach- und Betriebswirt/in – Fachkaufleute
  • Betriebswirt/in (Fachschule) – Sozialwesen
  • Fachwirt/in – Alten- und Krankenpflege
  • Fachwirt/in – Sozial- und Gesundheitswesen
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Management im Gesundheitswesen

Sonderfachkräfte

  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Hygiene
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Nephrologie
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Onkologie
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Palliativ-, Hospizpflege
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Intensivpflege/Anästhesie
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Psychiatrie
  • Fachkrankenschwester, -pfleger – Rehabilitation, Langzeitpflege
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Klinische Geriatrie
  • Stationsleiter/in - Kranken-, Alten-, Kinderkrankenpflege
  • Pflegedienstleiter/in

Case-Manager

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger können nach einer Weiterbildung als Case- oder Fall-Manager arbeiten. Ihr Ziel ist, dass Kleinkinder mit schweren Erkrankungen nach einem Klinikaufenthalt so früh wie möglich nach Hause zurückkehren können und dort optimal betreut werden. Fall-Manager ermitteln den Pflegebedarf und beraten die Eltern. Außerdem organisieren sie Arztbesuche, kümmern sich um Rehabilitationsmaßnahmen und planen physiotherapeutische, logopädische oder ergotherapeutische Dienstleistungen.

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Pflegewissenschaftler/in
  • Pflegemanager/in
  • Pflegepädagogin, -pädagoge
  • Ärztin, Arzt
  • Gesundheitswirt/in
  • Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge

Ambulante Pflege zu Hause

Die ambulante Krankenbehandlung wird immer wichtiger. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger versorgen dabei Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen oder nach einer Operation zu Hause mit Hilfsmitteln, Arznei- und Verbandsmitteln.
Diese Betreuung ersetzt nicht die Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ambulanten Pflegedienste, die Patienten bei der Körperhygiene unterstützen, hauswirtschaftliche Aufgaben oder andere Alltagsgeschäfte für sie übernehmen.

Moderne Technik ergänzt die klassische Behandlung

Bei der Betreuung kranker und pflegebedürftiger Kinder, die zu Hause leben, werden verstärkt moderne Kommunikationstechnologien eingesetzt. Videokonferenzen ersetzen die Fahrt zum Patienten. Die Angehörigen übermitteln aktuelle Messdaten per E-Mail an die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen. Diese werten die Daten gemeinsam mit Ärzten aus und nehmen an den Televisiten teil, über die auch die Beratungsgespräche mit den Kindern und deren Eltern laufen.

Gesundheitsmanager für benachteiligte Familien

Diese für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen können eine Weiterbildung zu Family Health Nurses machen. Als Familiengesundheitspfleger oder Gesundheitsmanager arbeiten sie dann vor allem mit sozial benachteiligten Familien und vereinfachen deren Zugang zum Gesundheitswesen. Bei Hausbesuchen pflegen und beraten sie Patienten in Migrantenfamilien, alleinstehende Väter und Mütter und kümmern sich um deren Gesundheitsvorsorge. Als Bindeglied zu Ärzten, Krankenkassen und Ämtern planen und koordinieren sie Pflege- und Versorgungsleistungen für ihre Patienten. Die Weiterbildung dauert zwei Jahre.