Hebammen und Entbindungspfleger werden in Schulen und im Krankenhaus ausgebildet. Dort vor allem auf Entbindungsstationen und auf Stationen für Wöchnerinnen und Neugeborene.
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
- mindestens die zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat, oder
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- die Erlaubnis der Berufsausübung als Krankenpflegehelfer/in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in vorweisen kann.
Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Inhalte
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
theoretischen und fachpraktischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Grundlagen der Hebammentätigkeit
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
- praktische Geburtshilfe
- spezielle Krankheitslehre
- menschliche Fortpflanzung, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- Biologie, Anatomie und Physiologie
- Schwangerenbetreuung
- Neugeborenen- und Säuglingspflege
- fachbezogene Physik
- Sprache und Schrift
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 1.600 Stunden, die praktische Ausbildung insgesamt 3.000 Stunden.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Verkürzungen bis zu maximal einem Jahr werden bewilligt bei erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen als
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und eventuell
- einen mündlichen Teil.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist Hebamme oder Entbindungspfleger.