Die Aus- oder Weiterbildung als Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in findet in Fachschulen, Berufskollegs und Fachakademien statt. Neben dem theoretischen Unterricht finden Praktika in hauswirtschaftlichen Einrichtungen statt.
Zulassung
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie
- eine mindestens einjährige Berufstätigkeit (kann während der Fachschulausbildung nachgeholt werden) und
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule, wenn diese während der Berufsausbildung besucht werden musste.
oder
- Abschluss der Berufsschule oder
- ein gleichwertiger Bildungsstand und
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. (Die Zeit in der Berufsfachschule kann angerechnet werden.)
Außerdem ist ärztliches Attest erforderlich.
Inhalte
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Politik
- Englisch
- Mathematik
- Chemie
- Ernährungslehre
- Betriebswirtschaftslehre
- Berufs- und Arbeitspädagogik
- Rechnungswesen/Datenverarbeitung
Im praktischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Textiltechnik
- Haushaltstechnik
- Lebensmitteltechnik
- Betriebsorganisation
Dauer
Die Weiterbildung dauert in Vollzeit zwei bis drei Jahre, in Teilzeit in der Regel vier Jahre. Der Unterricht wird aufgeteilt in einen allgemeinen Lernbereich mit 400 bis 600 Stunden sowie einen fachrichtungsbezogenen Lernbereich mit 1.800 bis 2.000 Stunden.
Verkürzungen
Für Bewerber/innen mit Fachhochschulreife kann die Ausbildung um bis zu einem halben Jahr verkürzt werden.
Die Aufnahme in den zweiten Ausbildungsabschnitt ist möglich für Bewerber/innen, die
- eine Fachschule desselben Fachbereichs (jedoch mit anderer Fachrichtung),
- eine Fachschule derselben Fachrichtung (jedoch mit anderem Schwerpunkt oder einer verwandten Fachrichtung) oder
- die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben oder
- Studienzeiten an einer Hochschule nachweisen können.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und eventuell
- einen mündlichen Teil.
Die Abschlussbezeichnungen lauten (Auswahl):
- Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin, staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
- Staatlich geprüfte Betriebsleiterin, staatlich geprüfter Betriebsleiter – Fachrichtung Hauswirtschaft