Ausbildungsstätten
Erzieherinnen und Erzieher werden an Fachschulen ausgebildet. Die Ausbildung umfasst Praktika in verschiedenen Schwerpunkten der praktischen Tätigkeit. Die Fachschule unterstützt die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung.
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss und das Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung
- Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einem einschlägigen, mindestens viermonatigen Praktikum
Außerdem wird ein
- ärztliches Attest,
- manchmal ein polizeiliches Führungszeugnis oder
- ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt.
Zulassungsvoraussetzung kann auch der Nachweis einer Praktikumsstelle für die praktische Ausbildung sein.
Inhalte
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. (Verlinkung) Der Unterricht ist in unterschiedliche Lernfelder gegliedert. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. So gibt es zum Beispiel allgemeinbildenden Unterricht in Deutsch, Englisch, Soziologie oder Politik sowie Religionspädagogik oder Ethik. Dazu kommt fachbezogener Unterricht in den Bereichen
- Sozialpädagogische Grundlagen
- Sozialpädagogische Konzepte und Strategien
- Ökologie, Umwelt- und Gesundheitspädagogik
- Recht, Organisation, Verwaltung
- Medienpädagogik
Dauer
Die Ausbildung dauert zwei bis vier Jahre. Dabei kann in der Regel die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Verkürzungen der Ausbildungsdauer
Das einjährige Berufspraktikum kann abhängig von länderspezifischen Regeln verkürzt werden. Dazu zählen
- eine sozialpädagogische oder erzieherische Tätigkeit oder
- ein Berufsabschluss vor der Ausbildung,
- die Erziehung eigener Kinder,
- ein Freiwilliges Soziales Jahr oder
- der Zivildienst in pädagogischen Einrichtungen.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife kann die Ausbildung in der Vollzeitform um maximal ein halbes, in der Teilzeitausbildung um bis zu ein Jahr verkürzt werden. Details regeln die dafür verantwortlichen Bundesländer. Wer bereits Studienleistungen im Bereich Sozialpädagogik erbracht hat, kann sich diese im Einzelfall ebenso auf die Ausbildung anrechnen
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und
- einen mündlichen Teil.
Wer die Prüfung bestanden hat und das je nach Bundesland erforderliche berufspraktische Anerkennungsjahr absolviert hat, ist staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher.