Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für rund 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt.
Mit Beschlüssen zu den besonderen Regelungen für Alltagsbegleiter und dem Leistungsentgelt.
Beschlüsse zum Langzeitkonto, zu besonderen Regelungen für Praktikanten, zu vermögenswirksame Leistungen, Lehrkräften, zur Jahressonderzahlung sowie redaktionelle Anpassungen der AVR.
Regelung für den Wegfall des Anhangs C zu den AVR für den Bereich der Schulen
Weitere Klarstellungsbeschlüsse zum Beschluss vom 21. Oktober 2010
Klarstellungsbeschlüsse zum Beschluss vom 21. Oktober 2010; Streichung des Anhang C zu den AVR für die Bundeszentralen
Altersteilzeit - Neue Anlage 17a zu den AVR
Vergütungsveränderungen 2010 und 2011/ Festlegen von mittleren Werten und Bandbreiten
Nebenberuflich geringfügig Beschäftigte
Untere Lohngruppen
Sozial- und Erziehungsdienst (Anpassung der Anlage 2d zu den AVR für Bestandsmitarbeiter)
Neue AVR-Anlage 33: Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst
Neue AVR-Anlage 31: Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern
Bandbreite Weihnachtszuwendung in der Region Ost
Neue AVR-Anlage 30: Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte
Neue AVR-Anlage 32: Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen
Überarbeitung des § 3 AT AVR, Änderung von § 10 Abs. 7 Unterabs. 1 AT AVR, Anpassung von § 19 AT AVR an die aktuelle Rechtslage, Überarbeitung der Arbeitszeitregelung, Anpassung von Anlage 14 AVR an die aktuelle Rechtslage, Regelungen für Mitarbeiter in Integrationsprojekten, Verlängerung der Anlage 21 zu den AVR, Verlängerung Modellprojekt Herten
Anpassung von § 11 AT AVR an die aktuelle Rechtslage
Sonderregelung zur außerordentlichen Kündigung, Überarbeitung des Abschnitts III der Anlage 1 zu den AVR, Klarstellung des Beschlusses der Bundeskommission vom 19. Juni 2008 und redaktionelle Anpassungen an diesen Beschluss in den AVR, Anpassung der Vergütungsgruppenzulage, Überarbeitung der Arbeitszeitregelung
Verlängerung der Anlage 21 zu den AVR und Anpassung der Ruhezeitregelung
Verlängerung des § 3 (d) des Allgemeinen Teils der AVR, Verlängerung Modellprojekt CBT Waldbröl
Vergütungs- und Arbeitszeitveränderung 2008 und 2009, Mittelwerte und Bandbreiten, Wiedereinführung des § 3 Absatz (d) des Allgemeinen Teils der AVR, Anpassung der Arbeitsbereitschaft an die gesetzlichen Vorgaben, Verlängerung der Anlage 21 zu den AVR
Erklärung der Regionalkommission Baden-Württemberg zu den unteren Lohngruppen, geringfügig Beschäftigten, Alltagsbegleitern und Mitarbeitern in Fahrdiensten
Zulage
Wegfall Anhang C zu den AVR auch für die Mitarbeiter der Katholischen Hochschule Freiburg
Anlage 4b zu den AVR (RK BW)
Anlage 4a zu den AVR (RK BW)
Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit, Einmalzahlung, Ausnahmen für den Bereich der stationären und ambulanten Altenhilfe, Anlage 3b (neu) zu den AVR, ...
Streichung des Anhang C zu den AVR im Regelungsgebiet der Regionalkommission Baden Württemberg (10.11.2010)
Beschluss vom 24.09.2010 zur Abschaffung des Anhang C
Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 23.9.2010 zur Definition der Tarifzulage
Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 22.3.2010 zur Anlage 2b mit Rückwirkung auf den 1.1.2008
Anlage 3b Regelvergütung RK Baden-Württemberg – untere Vergütungsgruppen, Umfang der Arbeitszeit, Anlage 4: Regelungen der Beschäftigungssicherung, Vermeidung von Outsourcing, Regelung für geringfügig Beschäftigte
Höhe der Vergütung, Umfang der Arbeitszeit, Überleitungs- und Besitzstandsregelungen zu Anlage 1 und 7, Anlage 1b und 7a, Angang C, In-Kraft-Treten
Garantiebeträge Anlage 31
Altersteilzeit und flexible Arbeitszeit Die textlichen Endfassungen wurden am 29.11.2010 von der Regionalkommission Bayern bestätigt
Vergütungsveränderungen 2010 und 2011
Sozial- und Erziehungsdienst – Anpassung der Anlage 2d zu den AVR für Be-standsmitarbeiter
Sozial- und Erziehungsdienst
Pflege – Betreuungseinrichtungen
Pflege – Krankenhäuser
Ärztinnen und Ärzte
Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit, Einmalzahlungen
Beschluss der Regionalkommission Bayern vom 10. 05.2010 zur Veränderung des Buchstaben A in den Anmerkungen zu Anlage 2b zu den AVR
Höhe der Vergütung, Umfang der Arbeitszeit, Überleitungs- und Besitzstandsregelungen zu Anlage 1 und 7, Anlage 1b und 7a, Angang C, In-Kraft-Treten. Beschluss vom 09.07.2008 in der geänderten Fassung vom 29.08.2008
Beschluss der Regionalkommission Mitte vom 27. 04.2010 zur Veränderung des Buchstaben A in den Anmerkungen zu Anlage 2b zu den AVR
Höhe der Vergütung, Umfang der Arbeitszeit, Überleitungs- und Besitzstandsregelungen zu Anlage 1 und Anlage 7 zu den AVR, Anhang C zu den AVR, In-Kraft-Treten
Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit
Beschluss der Regionalkommission NRW vom 18.5.2010 zur Anpassung der Vergütungshöhe
Vergütung, Umfang der Arbeitszeit, Überleitung
Inkrafttreten der Neuregelung für nebenberuflich geringfügig Beschäftigte
Einmalzahlungen, Umfang der Arbeitszeit und Vergütung
Höhe der Vergütung, Einmalzahlung 2009, Umfang der Arbeitszeit, Überleitungs- und Besitzstandsregelungen zu Anlage 1 und Anlage 7 zu den AVR, Anhang C zu den AVR, In-Kraft-Treten
über die Höhe der Vergütung und die Arbeitszeit, gültig für die neuen Bundesländer ohne Berlin
über die Höhe der Vergütung und die Arbeitszeit, gültig für die Bundesländer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein
Mehr zu Aufbau und Auftrag der AK erfahren Sie im Caritas-Glossar
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