Deutscher Caritasverband

Referat

Koordination Sozialpolitik

Zum Arbeitsfeld Armut gehören sowohl die sozialpolitische Positionierung aus Sicht und im Interesse der von Armut bedrohten und betroffenen Menschen als auch die Bearbeitung struktureller und gesamtgesellschaftlicher Fragen zum Thema Armut in Deutschland. Aktuelle Gesetzesvorhaben werden sozialpolitisch begleitet. Die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf Menschen in Armut werden beobachtet und untersucht und für so genannte Sozialmonitoringgespräche mit der Bundesregierung aufbereitet. Auch die europäische Armutspolitik wird im Referat begleitet. 

Zum Arbeitsbereich Arbeitsmarktpolitik zählen die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und in der Arbeitsförderung (SGB III) in ihrer Bedeutung insbesondere für Langzeitarbeitslose. 

Ferner werden im Referat Grundsatzfragen bearbeitet und die Konsistenz der sozialpolitischen Positionen des DCV überprüft. Schließlich bearbeitet das Referat auch das Thema der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Das Referat Koordination Sozialpolitik bringt die Positionen der Caritas über diverse Gremien in den politischen Prozess ein. Hierzu zählt zum Beispiel die Mitarbeit im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, in der Nationalen Armutskonferenz und in Caritas Europa.

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Reform der Instrumente der Arbeitsförderung

Am 1. April 2012 tritt die umfangreiche Reform der Maßnahmen zur Arbeitsförderung in Kraft. Der Deutsche Caritasverband hat sich im Gesetzgebungsverfahren intensiv für die Belange von Langzeitarbeitslosen eingesetzt. Schwerpunkte der Stellungnahme bilden die Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) und die Teilhabechancen von Menschen mit verfestigten Vermittlungshemmnissen.

Konzept des Deutschen Caritasverbandes zur Bekämpfung von Kinderarmut

Das Konzept des DCV zur Bekämpfung von Kinderarmut (2008) fußt auf 3 Säulen: Erstens sind die Regelsätze für Kinder im SGBII und SGBXII eigenständig zu berechnen. Zweitens brauchen Kinder befähigende Sachleistungen, für deren Bereitstellung auch die Kommunen verantwortlich sind. Drittens muss der Kinderzuschlag zu einer konsistenten einkommensabhängigen Kindergrundsicherung umgestaltet werden. Im Verfahren beim BVerfG zu den Kinderregelsätzen brachte der DCV seine Expertise ein.

Wege aus der Kinderarmut

Rede des Caritas-Generalsekretärs Professor Dr. Georg Cremer am 2. März 2010 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundsätzen für die materiellen Hilfen für arme Familien und ihre Kinder.

DCV-Stellungnahme zum geplanten GKV-Finanzierungsgesetz - September 2010

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz einige strukturelle Probleme des heutigen Finanzierungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behoben werden. Dies sollte durch eine Stabilisierung der Ausgaben, eine solide Finanzierung, einen funktionsfähigen Wettbewerb und einen zielgenauen und gerechten Sozialausgleich geschehen. Der DCV hat dazu aus der Sicht gesellschaftlich benachteiligter Menschen im September 2010 Stellung genommen und in einem zweiten Teil auch die notwendigen Änderungen des SGB V benannt.

Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms Deutschland

Die Bundesregierung legte im April 2011 der Europäischen Kommission ein Nationales Reformprogramm vor, in dem es seine Maßnahmen zur Erreichung der Kernziele der EU 2020- Strategie darlegt. Zu dem Entwurf dieses Reformprogramms, den die Bundesregierung bereits am 12.11.2010 an die EU-Kommission gesandt hat, hat der Deutsche Caritasverband Stellung genommen.

Stellungnahme des DCV zum Gesetzesentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 die geltenden Regelleistungen im SGBII für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung gefordert. Das Gesetzgebungsverfahren, das neben den neuen Regelbedarfen auch ein Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder enthält, hat der DCV mit mehreren Stellungnahmen begleitet. Die umfassendste Stellungnahme wurde für die Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 22.11.2010 erarbeitet.