Deutscher Caritasverband
Referate
Arbeits- und Tarifrecht
Das Referat führt die Geschäfte der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes und begleitet deren Arbeit rechtlich und organisatorisch. Die Kommission besteht aus einer Bundeskommission sowie sechs Regionalkommissionen.
Alle Kommissionen sind mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden paritätisch besetzt. Sie beschließen die Arbeitsbedingungen innerhalb eines besonderen Regelungsverfahrens der katholischen Kirche für den gesamten caritativen Bereich in Deutschland.
Weitere Aufgaben des Referats sind die Beratung der Diözesan-Caritasverbände und der caritativen Fachverbände in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Zusammenarbeit mit kirchlichen und außerkirchlichen Institutionen in grundsätzlichen Fragen des Arbeitsrechts der Caritas.