Deutscher Caritasverband

Referate

Arbeits- und Tarifrecht

Alle Kommissionen sind mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden paritätisch besetzt. Sie beschließen die Arbeitsbedingungen innerhalb eines besonderen Regelungsverfahrens der katholischen Kirche für den gesamten caritativen Bereich in Deutschland.

Weitere Aufgaben des Referats sind die Beratung der Diözesan-Caritasverbände und der caritativen Fachverbände in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Zusammenarbeit mit kirchlichen und außerkirchlichen Institutionen in grundsätzlichen Fragen des Arbeitsrechts der Caritas.

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Arbeitsrechtliche Kommission

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