Dem Caritasrat obliegt neben der Aufsicht und Kontrolle des Vorstands (Funktion eines Aufsichtsrates) die Entscheidung über verbandliche, politische und fachliche Fragen von besonderer Bedeutung im Rahmen der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe tritt der Caritasrat dreimal jährlich zu zweitägigen Sitzungen zusammen.
Die Mitglieder des Caritasrates werden von der Delegiertenversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
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Mitglieder des Caritasrates
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