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Verfassungsgericht fordert neue Berechnung der Regelsätze

Die Regelsätze im Arbeitslosengeld II sind verfassungswidrig und unvereinbar mit der Menschenwürde. So urteilte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010. Die Richter griffen wesentliche Kritikpunkte der Caritas an der Berechnung der Regelsätze auf. Sie monierten vor allem 

  • die pauschale Ableitung der Kinderregelsätze vom Erwachsenenregelsatz. Dadurch werde der tatsächliche Bedarf von Kindern nicht berücksichtigt. Die Richter urteilten: "Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen", 
  • die fehlende Berücksichtigung dauerhafter, atypischer Bedarfe zum Beispiel von chronisch kranken Menschen, 
  • die Koppelung der Regelsätze an die Erhöhung der Renten.

Die Bundesregierung muss bis Ende 2010 eine verfassungskonforme Neuregelung beschließen.

 
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Arme Familien - arme Kinder. NAchdenklicher Junge vor einer Wand. Quelle: Fotolia

Stichwort Grundsicherung

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Kinder und Jugendliche, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten. Die Leistungen der Grundsichrung sollen das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern sichern und sind eine über Steuern finanzierte Transferleistung des Staates. 

 
Arme Familien - arme Kinder  

Kinderregelsätze an den Bedarf von jungen Menschen anpassen

Rund 1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren sind auf eine staatliche Förderung angewiesen. Die Höhe ihrer Förderung in den Grundsicherungssystemen orientiert sich allerdings nicht am tatsächlichen Bedarf junger Menschen. Das muss sich ändern, fordert die Caritas.

Ungleiche Verteilung. Grafik über den Sozialgeldbezug in Deutschland
Ungleich verteilte Armut in Deutschland.
Durch Klick auf die Grafik zur Detailansicht.

Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre liegt bei 215 Euro monatlich. Jugendliche ab 14 Jahren erhalten 287 Euro. Die Bundesregierung führte im Sommer 2009 – unter anderem auf Drängen der Caritas – eine neue Altersstufe ein. Diese regelt, dass Sechs- bis 13-Jährige monatlich 251 Euro bekommen. Zuvor hatten sie trotz des erhöhten Bedarfs (Ausgaben für Schule, Verein, …) den gleichen Regelsatz erhalten wie Kleinkinder. 
Neben dieser Grundsicherung erhalten die Hilfeempfänger eine finanzielle Unterstützung für Miet- und Heizkosten. Laut Gesetzgeber müssen die Kinderregelsätze so hoch sein, dass sie das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder und Jugendlichen sichern. Im Klartext: Die Familien müssen damit nicht nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat ihrer Kinder finanzieren. Sie sollen es auch für „Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben in vertretbarem Umfang“ nutzen.

Kinderspezifische Ausgaben werden nicht berücksichtigt

Dass das nicht funktioniert, liegt aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes vor allem an einem Konstruktionsfehler bei der Berechnung der Sätze: Die tatsächlichen Ausgaben von Familien mit Kindern spielen dabei keine Rolle. Kinder und Jugendliche erhalten pauschal 60, 70 oder 80 Prozent dessen, was einem alleinstehenden Erwachsenen zusteht. Dass sie aufgrund ihres Wachstums zum Beispiel Geld für neue Kleidung benötigen, wird nicht berücksichtigt.

Für alle Kinder gilt: Mehrausgaben, die zum Beispiel durch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente entstehen, müssen durch einen Verzicht bei anderen Dingen ausgeglichen werden. Eine Aufstockung der Grundsicherung gibt es auch in Sonderfällen nicht.

Caritas-Forderung: Ein eigener Kinderregelsatz

Um dem gesetzlich definierten Anspruch gerecht zu werden, mit der Förderung das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern, müssen die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöht werden. Der Deutsche Caritasverband schlägt vor, einen eigenständigen Kinderregelsatz zu berechnen. Dieser soll sich an den tatsächlichen Ausgaben von Familien mit niedrigen Einkommen orientieren und die Kosten für die Bildung der Kinder berücksichtigen. Außerdem soll der neue Kinderregelsatz an die Inflation angepasst werden.
Als Grundlage für die Neuberechnung verwendet der Deutsche Caritasverband die Ergebnisse einer Untersuchung, die er beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben hat. Dieses ermittelte, was Familien aus unteren Einkommensgruppen, die keine finanzielle Unterstützung durch den Staat im Rahmen der Grundsicherung erhalten, für ihre Kinder ausgeben. Auf dieser Basis ergeben sich folgende Kinderregelsätze:

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 257 Euro pro Monat.
    Das entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum bestehenden Satz um 42 Euro.
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 272 Euro pro Monat
    Das entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum bestehenden Satz um 21 Euro. 
  • Kinder von 14 bis 17 Jahren: 310 Euro pro Monat
    Das entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum bestehenden Satz um 23 Euro.

Auch beim zweiten Instrument der staatlichen Förderung sieht die Caritas Handlungsbedarf: Der Kinderzuschlag muss ausgebaut werden.

Stand: November 2009