Das will die Caritas

Der Weg zurück muss einfach sein!

Menschen ohne geregeltes Einkommen dürfen nicht durch Nachforderungen der Krankenkassen davon abgeschreckt werden, ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das forderte Caritaspräsident Dr. Peter Neher in einem Beitrag der ARD-Tagesschau  und der Nachrichtensendung ZDF heute  vom 13. Februar.

Dr. Peter Neher beim Interview mit dem ZDF


Statement des Caritaspräsidenten zur Rückkehr in die Krankenversicherung  (pdf.-Dokument zum Herunterladen)

 
Zurück in die Versicherung

Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium hat die Caritas zwei Infoblätter entwickelt. Darin erfahren Sie, was Sie tun müssen, um den Anspruch auf Krankenversicherung wahrzunehmen.

Flyer mit Infos zur Rückkehr in die Krankenversicherung  (pdf-Dokument, 88 Kilo Byte)

Die gesunde Zeitung  (pdf-Dokument, 150 Kilo Byte)

Die gesunde Zeitung - Titelbild

 
Die Kampagne

Das Ziel ist klar: Alle Menschen sollen ihr Recht auf die Rückkehr in die Krankenversicherung wahrnehmen. Allerdings gibt es noch Menschen, die davon gar nichts wissen. Deshalb klärt die Caritas gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und den Wohlfahrtsverbänden darüber auf.

Weitere Informationen
Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
Bundesministerium für Gesundheit

 
Top-Thema  

Rückkehr in die Krankenversicherung

Seit April 2007 gibt es den Krankenversicherungsschutz für alle. Wer bisher nicht krankenversichert war, kommt wieder in die Krankenkasse, in der er zuletzt versichert war. Dafür muss er Beiträge zahlen, kann aber auch Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

„Das ist ein Erfolg für alle, die ihren Versicherungsschutz verloren hatten“, findet Caritaspräsident Dr. Peter Neher. 100.000 Menschen haben sich bereits zurückgemeldet. Positiv bewertet Neher auch, dass die private Krankenversicherung jeden Rückkehrer unabhängig von seinen Vorerkrankungen zu einem Standardtarif versichern muss.

In Härtefällen müssen Beiträge erlassen werden

Die Caritas weist die Betroffenen darauf hin, sich umgehend bei ihrer Krankenkasse melden. Der Grund: Die Rückkehrer müssen alle Beiträge bezahlen, die seit dem 1. April 2007 angefallen sind. Bei sozial schwachen Menschen wie Wohnungslosen, die wegen ihrer Lebenslage nichts von ihrer Versicherungsplicht wussten, darf das aber nicht sein. Bei diesen Härtefällen müssen die Krankenkassen aufgelaufene Beiträge erlassen, stunden oder ermäßigen. Dafür setzt sich die Caritas ein und berät die Betroffenen in ihren Einrichtungen und Diensten.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Caritaspräsident Peter Neher präsentieren die Kampagne zur Rückkehr in die Krankenversicherung
Ministerin Schmidt und Caritaspräsident
Neher bei der Vorstellung der Kampagne.

Aus Sicht der Caritas hat das Gesetz zur Rückkehr in die Krankenversicherung allerdings eine Lücke: Asylbewerber und Menschen aus so genannten Drittstaaten sind nicht versichert. Auch manche Sozialhilfeempfänger sind nicht Mitglied einer Krankenkasse. Deshalb fordert der Caritaspräsident Dr. Peter Neher: „Politik und Zivilgesellschaft sind herausgefordert, weiterhin bestehende Lücken im Krankenversicherungsschutz zu identifizieren und zu schließen. Nur so werden wir eines Tages uneingeschränkt sagen können: Jeder - wirklich jeder - in Deutschland ist krankenversichert!“

Häufig gestellte Fragen zur Rückkehr in die Krankenversicherung

Ich bin noch ohne Schutz - Wo kann ich mich versichern?
Ehemals gesetzlich Versicherte müssen seit 1. April 2007 wieder gesetzlich versichert werden und zwar in der Krankenkasse, in der sie zuletzt waren. Zuletzt privat Versicherten steht seit 1. Juli 2007 der Standardtarif und ab 1. Januar 2009 der Basistarif der privaten Krankenversicherung offen (Aufnahme ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse). Waren Sie noch nie versichert, dann entscheidet z.B. Ihr beruflicher Werdegang, wo Sie versichert werden.
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Was ist, wenn ich die Beiträge nicht bezahlen kann?
Zunächst: Keiner kann Ihnen den Versicherungsschutz nehmen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen übernimmt der Grundsicherungsträger die Kosten für bedürftige Personen. Bei den Privaten gilt: Der Betrag im Standard- und ab 2009 im Basistarif darf keinesfalls teurer sein als der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird der Versicherte wegen geringen Einkommens oder durch Zahlung des Beitrags hilfebedürftig, reduziert sich der Beitrag um die Hälfte. Wer auch dadurch überfordert ist, erhält einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt.
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Muss ich mich versichern?
Ja. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit dem 1. April 2007 die Pflicht zur Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung besteht seit dem 1. Juli 2007 die Möglichkeit zur Rückkehr. Hier wird die Pflicht zur Versicherung zum 1. Januar 2009 eingeführt.
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Darf mich die private Versicherung ablehnen?
Nein, wer heute unversichert ist und zur Privaten Krankenversicherung gehört, darf im Standardtarif nicht abgelehnt werden. Egal, bei welcher Versicherung er einen Antrag stellt und egal, welchen Gesundheitszustand er hat. Die Versicherung darf weder Risikozuschläge verlangen noch Leistungen ausschließen. Ab 1. Januar 2009 gilt dies für den Basistarif, den alle anbieten müssen. In diesem – der Gesetzlichen Krankenversicherung leistungsmäßig vergleichbaren – Tarif muss jeder Zugangsberechtigte bei jedem Unternehmen und ohne Prämienzuschläge wegen Vorerkrankungen auf Antrag versichert werden. Ab 1. Januar 2009 haben auch alle ab diesem Zeitpunkt neu privat Krankenversicherten ein dauerhaftes Wechselrecht in den Basistarif unter Mitnahme der Alterungsrückstellung. Und alle anderen können bei Bedürftigkeit oder im Alter in den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens wechseln.
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Muss ich Beiträge nachzahlen, wenn ich mich später versichere?
Wenn die Verspätung selbst zu verantworten ist, ja. Damit wird die Solidargemeinschaft vor einer Ausnutzung des Beitrittsrechts geschützt. Wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Verspätung nicht selbst zu verantworten ist, muss die Krankenkasse die Beiträge ermäßigen, stunden oder erlassen. Die Kassen sind aufgefordert, bei sozial Schwachen, insbesondere Wohnungslosen, in der Regel Beitragsschulden zu reduzieren oder zu erlassen. Bei den Privaten drohen nach dem 1. Januar 2009 Nachzahlungspflichten und Säumniszuschläge.
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