Ausschreibung

Lorenz-Werthmann-Preis 2010

Bis zum 1. März 2010 konnten Habilitationen oder Dissertationen eingereicht werden. Eine unabhängige Jury wird nun den Preisträger oder die Preisträgerin ermitteln. Der Werthmann-Preis wird während der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes im Oktober 2010 verliehen. Die Ausschreibung für 2011 erscheint im Dezember 2010.


Ansprechpartnerin:
PD Dr. Ulrike Kostka
Abteilungsleiterin Theologische und verbandliche Grundlagen
Telefon: 0761 200-658
E-Mail: Ulrike.Kostka@caritas.de

 
Weitere Informationen

Die Ausschreibung für den nächsten Lorenz-Werthmann-Preis erfolgt im Januar 2010

 
Wissenschaftspreise  

Lorenz-Werthmann-Preis

Fotografie von Lorenz Werthmann. Er sitzt gestützt auf einen Schirm in einem Garten.
Prälat Lorenz Werthmann 

Der Lorenz-Werthmann-Preis ist ein Wissenschaftspreis, den der Deutsche Caritasverband zu seinem 100-jährigen Jubiläum 1997 gestiftet hat. Er wird alle zwei Jahre ausgeschrieben und ist mit 5.000 Euro dotiert.

Der Name geht auf den Gründer des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Lorenz Werthmann, zurück. Mit dem Preis werden Dissertationen, Habilitationsschriften und Arbeiten mit einem entsprechenden gleichen wissenschaftlichen Niveau ausgezeichnet, die sich im Sinne der von Lorenz Werthmann formulierten Aufgaben mit der Arbeit und Aufgabenstellung der freien Wohlfahrtspflege, der Zusammenarbeit zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege, neuen Ansätzen in der sozialen Arbeit sowie mit caritastheologischen und sozialethischen Themen befassen. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury.
Die eingereichten Arbeiten müssen veröffentlicht sein, wobei zwischen der Fertigstellung und dem Erscheinungstermin nicht mehr als vier Jahre liegen dürfen. Bei Dissertationen und Habilitationen gilt das Datum der Drucklegung.
Die letzte Preisverleihung fand im Oktober 2006 im Rahmen der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes statt.

Preisträger des Lorenz-Werthmann-Preises

2008

  • Dr. Bernhard Bleyer
    „Subjektwerdung des Armen. Zu einem theologisch-ethischen Argument im Zentrum lateinamerikanischer Befreiungstheologie“ – Dissertation an der an der Katholisch-Theologischen Fakultät Regensburg.

2006 

  • Dr. Ulrike Hudelmaier
     „zu verkünden und zu heilen (Lk9,2)" – Entwurf eines humanwissenschaftlich und biblisch begründeten Handlungsmodells zur Stärkung der gemeindlichen Diakonie
  • Prof. Dr. Christa Schnabl
     „Gerecht sorgen" – Grundlagen einer sozialethischen Theorie der Fürsorge

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2004 

  • Dr. Sandra Gehnke
    "Sinnerfahrung und Todesbewusstsein" – Der Mensch in der Auseinandersetzung mit Leiden, Sterben und Tod. Die notwendige Kompetenz der Leidensfähigkeit auf der Grundlage der Logotherapie sowie Chancen und Perspektiven für die Hospizbewegung

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2002 

  • Dr. Thomas Steinforth
     „Selbstachtung im Wohlfahrtsstaat" –  Eine sozialethische Untersuchung zur Begründung und Bestimmung staatlicher Wohlfahrtsförderung

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1999 

1997 

  • Dr. Karl Bopp
     „Barmherzigkeit im pastoralen Handeln der Kirche" –  Eine symbolisch-kritische Handlungstheorie der Barmherzigkeit
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Für den Bereich ehrenamtliche soziale Arbeit:

  • Sozialdienst katholischer Frauen Hamburg und Altona
     „Kontaktpersonen-Programm“

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Verleihungsordnung des Lorenz-Werthmann-Preises 

§ 1

  1. Anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Deutschen Caritasverbandes im Jahr 1997 und im Gedenken an seinen Gründer wurde der "Lorenz-Werthmann-Preis" zur Förderung der Sozialen Arbeit in Deutschland und der wissenschaftlichen Befassung mit Aufgaben und Tätigkeiten der freien Wohlfahrtspflege gestiftet.
    Der Preis wird durch den Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes verliehen.
  2. Ausgezeichnet werden mit dem Lorenz-Werthmann-Preis Habilitationen, Dissertationen und wissenschaftliche Arbeiten mit einem entsprechenden gleichen wissenschaftlichen Niveau, die sich im Sinne der von Lorenz Werthmann formulierten Aufgaben mit der Arbeit und Aufgabenstellung der freien Wohlfahrtspflege, der Zusammenarbeit zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege, neuen Ansätzen in der Sozialen Arbeit sowie caritastheologischen und sozialethischen Themen befassen.
  3. Das Preisgeld wird dotiert durch den Deutschen Caritasverband.

§ 2

  1. Der Lorenz-Werthmann-Preis wird in der Regel jedes zweite Jahr vergeben.
  2. Er ist mit 5.000 Euro dotiert.
  3. Die Jury kann über die Teilung des Preises entscheiden.
  4. Für den Lorenz-Werthmann-Preis können Arbeiten aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung vorgeschlagen werden. Eigenbewerbungen sind möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes sind von der Teilnahme an der Preisvergabe ausgeschlossen.

§ 3

  1. Über die Zuerkennung der Preise beschließt unter Ausschluss des Rechtsweges eine Jury, die vom Vorstand des Deutschen Caritasverbandes für die Dauer von vier Jahren bestellt wird.
  2. Die Jury besteht aus fünf Mitgliedern, die folgende Bereiche repräsentieren sollen:
    - den Bereich der Sozialwissenschaft,
    - den Bereich der Sozialethik/Caritas-Wissenschaft,
    - den Bereich der Publizistik,
    - den Bereich der freien Wohlfahrtspflege,
    - den Bereich der öffentlichen Wohlfahrtspflege.
  3. Die Jury wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der ab der konstituierenden Sitzung für die Einberufung und Leitung der Sitzungen zuständig ist.
  4. Die Jury kann zur Beurteilung preiswürdiger Vorschläge Berater konsultieren.
  5. Die Mitglieder der Jury sind ehrenamtlich tätig. Sie sind unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
  6. Zur Unterstützung der Jury wird bei der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes eine Geschäftsstelle für den Lorenz-Werthmann-Preis eingerichtet.

§ 5

  1. Der Vorstand des Deutschen Caritasverbandes beruft die Jury bis zum 1. Januar des Jahres, in dem der Preis verliehen werden soll.
  2. Die Jury tagt nicht öffentlich. Sie entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder. Sie hat ihre Entscheidung schriftlich zu begründen.
  3. Die Jury kann von der Vergabe des Preises absehen, wenn keine preiswürdigen Vorschläge eingereicht werden.

§ 6

  1. Der Lorenz-Werthmann-Preis wird öffentlich ausgeschrieben.
  2. Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes legt ein Datum fest, bis zu dem Vorschläge an die Jury eingereicht werden müssen. Zwischen dem Datum der öffentlichen Ausschreibung und dem Einreichungstermin müssen mindestens drei Monate liegen.
  3. Zwischen der Fertigstellung der Arbeit und dem Einreichungstermin dürfen nicht mehr als vier Jahre liegen. Bei Dissertationen und Habilitationen gilt das Datum der Drucklegung.
  4. Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung festgesetzten Einreichungstermin eingegangen sind.

Beschluss des Zentralvorstandes vom 29./30. Januar 2001 in Freiburg.

Geändert vom Caritasrat am 17. November 2005

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