Hartz IV unvollständig umgesetzt - Caritasverband Frankfurt fordert Nachbesserungen
Der Caritasverband Frankfurt beteiligt sich seit Herbst 2004 an der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, die die Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben.
Hartz
IV
unvollständig umgesetzt
Caritasverband Frankfurt fordert Nachbesserungen
1. Den Sozialstaat mitgestalten
Der Caritasverband Frankfurt beteiligt sich seit Herbst 2004 an der Schaffung
von Arbeitsgelegenheiten, die die Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten
Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Im Interesse der arbeitslosen Menschen beteiligen
wir uns an der Umsetzung des SGB II, um mit dafür zu sorgen, dass der
gesetzliche Anspruch von Arbeitslosen auf mehr Förderung zur besseren
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt auch verwirklicht wird.
Durch seine Beschäftigungsbetriebe „
Cariteam
“ verfügt
der Caritasverband Frankfurt über langjährige Erfahrungen in der sinnvollen
Förderung von Arbeitslosen, die auch bei der Umsetzung von
Hartz
IV genutzt werden. Dabei haben wir die Möglichkeit zur Schaffung von
Arbeitsgelegenheiten in den Einrichtungen und Arbeitsfeldern im eigenen
Verband, aber auch in den Kirchengemeinden und katholischen Kinderbetreuungseinrichtungen.
2. Kriterienkatalog (vgl. Anlage)
Flankierend zu den gesetzlichen Vorgaben haben wir als interne Leitlinie eine
Liste von Kriterien für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten festgelegt, die erfüllt
sein müssen, damit Arbeitsgelegenheiten mit dem Leitbild der Caritas Frankfurt
in Einklang stehen und für die Betroffenen qualifizierend und sinnstiftend
sind.
3. Zur aktuellen Situation
In Frankfurt am Main sind zurzeit rund 32.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II
(Angehörige der Bedarfsgemeinschaften eingeschlossen) gemeldet, die durch das
Rhein-Main-Jobcenter (ARGE) betreut werden. Frankfurt ist in fünf
Jobcenter-Bereiche eingeteilt. 21.000 davon sind erwerbsfähig.
Neben dem großen kommunalen Träger „Werkstatt Frankfurt“ ist der Caritasverband
mit
Cariteam
derzeit zweitgrößter Träger
beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Ziel ist es, in Frankfurt in diesem Jahr
4.000 Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Zurzeit sind 2.200 besetzt, davon etwa
300 (15 Prozent) mit jungen Menschen unter 25. Im Juli 2005 betrug die
Arbeitslosenquote in Frankfurt 10,5 Prozent. Rund 6.000 Arbeitslose sind unter
25 Jahre alt. Außerdem fehlen derzeit etwa 1.000 Ausbildungsplätze für
Jugendliche.
4.
Cariteam
, die Beschäftigungsbetriebe im
Caritasverband Frankfurt e.V.
Seit 1994 widmet sich der Caritasverband Frankfurt der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Zurzeit beteiligt sich
Cariteam
mit seinen
Beschäftigungsbetrieben an der Umsetzung von
Hartz
IV. Bis zu 500 Arbeitsgelegenheiten sollen zur Verfügung gestellt werden. Davon
sind 25 Prozent Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen unter 25 Jahren.
Cariteam
organisiert Arbeitsgelegenheiten sowohl in
Eigenbetrieben als auch in außerbetrieblichen, externen Einsatzstellen.
Einsatzstellen in den eigenen Betrieben müssen zur Förderung besonderer
Zielgruppen (multiple Problemlagen) auch weiterhin angeboten werden.
Außerbetriebliche externe Arbeitsstellen in den Bereichen Soziales, Kultur und
Sport bieten vielfältige Tätigkeitsfelder für Menschen mit einer größeren
Arbeitsplatzreife
.
Seit Oktober 2004 wurden insgesamt 440 Arbeitsgelegenheiten akquiriert, die
sich wie folgt zusammensetzen: 140 in unseren Eigenbetrieben, 120 in
Einrichtungen des Caritasverbands, 50 in katholischen Kirchengemeinden und 130
in verschiedenen Einrichtungen anderer Träger. 340 Plätze davon sind momentan
besetzt, davon 60 mit unter 25-jährigen.
5. Bisherige Erfahrungen
Derzeit lässt sich feststellen, dass unter den Maßnahmeteilnehmern eine relativ
große Zahl zu finden ist, denen nichts weiter fehlt als ein Arbeitsplatz. Sie
sind hoch motiviert und bemühen sich häufig selbst sehr intensiv um eine neue
Stelle.
Eine unserer zentralen Erfahrungen ist, dass der Erfolg desto häufiger ist, je
größer die Zufriedenheit der Teilnehmer mit der Arbeitsgelegenheit und je höher
der Grad der Freiwilligkeit bei der Arbeitsaufnahme war.
Von den 148 Arbeitsgelegenheiten beim Caritasverband Frankfurt, die in diesem
Jahr bis zum 31. Juli ausgelaufen sind, mündeten 26 in reguläre Stellen auf dem
1. Arbeitsmarkt, sechs Betroffene kamen in weiterführende Maßnahmen wie zum Beispiel
Schulausbildung oder Praktikum. Zwei Maßnahmeteilnehmer haben wir selbst im
Verband in frei werdende Stellen übernommen. Die Vermittlungsquote beträgt demnach
32 von 148, das heißt 21,6 Prozent. Diese Zahl stimmt mit unseren bisherigen Erfahrungen
überein: die Vermittlungsquote der Beschäftigungsmaßnahmen von
Cariteam
lag in der Regel in den letzten Jahren zwischen
20 und 30 Prozent.
Deutlich wird aber auch, dass etwa ein Drittel der Betroffenen mehr Unterstützung
brauchen, um eine realistische Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt zu haben. Sie
sind in besonderen Maß auf die im Gesetz genannten begleitenden Hilfen
angewiesen: Sprachkurse, soziales Verhaltenstraining, Einübung von
Arbeitstugenden, Bewerbungstraining, fachliche Qualifizierung sowie
psychosoziale Stabilisierung.
Ein weiteres Drittel sind Menschen mit multiplen Problemlagen, wie zum Beispiel
Wohnungslose, psychisch Kranke oder Menschen mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
Betroffene mit
Migrationshintergrund
und solche, die
über lange Jahre aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen waren. Diesen gilt
unsere besondere Sorge, denn sie sind nach unserer Erfahrung nicht vermittelbar
und dauerhaft angewiesen auf einen 2. Arbeitsmarkt. Dafür sind Beschäftigungsbetriebe
notwendig, die sich speziell auf unterschiedlich leistungsgeminderte Menschen
einstellen können.
6. Aktuelle Probleme in der Umsetzung
Das SGB II und seine Umsetzung bauen im Wesentlichen auf der Annahme auf, dass
der Arbeitsmarkt die bisherigen Langzeitarbeitslosen aufnehmen kann. Unsere
Erfahrungen zeigen aber, dass selbst der prosperierende Wirtschaftsraum
Frankfurt mit seiner hohen Arbeitsplatzdichte derzeit nicht ausreichend
aufnahmefähig ist, um die Ziele von
Hartz
IV zu erreichen.
Obwohl bereits das 1. Halbjahr 2005 verstrichen ist, ist die
Arbeitsgemeinschaft nur begrenzt arbeitsfähig. Die Strukturen sind noch im
Aufbau begriffen: von den fünf Jobcentern der ARGE ist eins im Mai, die übrigen
vier im Juli eingerichtet worden. Derzeit sind auch die personellen
Voraussetzungen noch nicht flächendeckend gegeben, nach wie vor sind die im
Gesetz benannten persönlichen Ansprechpartner für die Arbeitslosen nicht in
ausreichender Zahl vorhanden.
Positiv ist anzumerken, dass sich die Kooperation zwischen
ARGE
und freien Beschäftigungsträgern gut entwickelt. Es gibt ein zunehmendes Interesse
vonseiten der ARGE, die Träger in die Planung mit einzubeziehen und die dort
vorhandenen Kompetenzen zu nutzen. Seit Juni 2005 gibt es einen Beirat, in dem
auch die Wohlfahrtsverbände vertreten sind. Die noch unzureichende Wirkung der
Jobcenter kann in Frankfurt durch die vorhandene Infrastruktur und Kompetenz
der Beschäftigungsträger zum Teil kompensiert werden. Eine Ausfallbürgschaft
der Stadt Frankfurt für das laufende Geschäftsjahr sorgt für die finanzielle
Absicherung.
Nach dem Gesetz soll allen jungen Menschen unter 25 Jahren eine Beschäftigung
angeboten werden. In Frankfurt sind derzeit 6.000 arbeitslos. Voraussetzung für
eine sinnvolle Vermittlung in Beschäftigung ist jedoch zunächst Klarheit über
die Ressourcen der einzelnen Jugendlichen. Weil die ARGE dazu (noch) nicht in
der Lage ist, haben die Beschäftigungsträger die Durchführung einer
„Feststellungsmaßnahme“ in ihrem Auftrag übernommen, durch die die Potenziale
der betroffenen Jugendlichen geklärt und Empfehlungen für das weitere Vorgehen
entwickelt werden. Diese Maßnahme läuft seit Mitte Juni.
7. Forderungen
Die vom Gesetz vorgesehenen Instrumente müssen vollständig zur Verfügung stehen,
insbesondere die persönlichen Ansprechpartner als Voraussetzung für erfolgreiches
Fallmanagement und die begleitenden Hilfen auf der Basis von fachlich differenzierten
Eingliederungsvereinbarungen.
Wir brauchen eine gesicherte öffentliche Finanzierung der Leistungen der Beschäftigungsträger.
Wir benötigen einen dauerhaft finanzierten zweiten Arbeitsmarkt, insbesondere
für Menschen mit multiplen Problemlagen. Hierfür müssen auch eigene Betriebe vorgehalten
werden, um den besonderen Anforderungen dieser Zielgruppe gerecht zu werden.
Das Fördern kommt nach wie vor zu kurz. Es muss im Interesse der betroffenen
Menschen künftig in den Mittelpunkt aller Maßnahmen gestellt werden. Bisher ist
die Fixierung auf Arbeitsgelegenheiten außerordentlich ausgeprägt. Weitere Instrumente
des §16, 1 SGB II - wie zum Beispiel berufliche Fort- und Weiterbildung oder
besondere Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche - müssen verstärkt von der ARGE
eingesetzt werden.
Hartmut Fritz, Direktor des Caritasverbands Frankfurt e.V.
