Deutscher Caritasverband e.V., 09.08.2005

Hartz IV unvollständig umgesetzt - Caritasverband Frankfurt fordert Nachbesserungen

Der Caritasverband Frankfurt beteiligt sich seit Herbst 2004 an der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, die die Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben.

Hartz IV unvollständig umgesetzt

Caritasverband Frankfurt fordert Nachbesserungen

1. Den Sozialstaat mitgestalten
Der Caritasverband Frankfurt beteiligt sich seit Herbst 2004 an der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, die die Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Im Interesse der arbeitslosen Menschen beteiligen wir uns an der Umsetzung des SGB II, um mit dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Anspruch von Arbeitslosen auf mehr Förderung zur besseren Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt auch verwirklicht wird.
Durch seine Beschäftigungsbetriebe „ Cariteam “ verfügt der Caritasverband Frankfurt über langjährige Erfahrungen in der sinnvollen Förderung von Arbeitslosen, die auch bei der Umsetzung von Hartz IV genutzt werden. Dabei haben wir die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in den Einrichtungen und Arbeitsfeldern im eigenen Verband, aber auch in den Kirchengemeinden und katholischen Kinderbetreuungseinrichtungen.

2. Kriterienkatalog (vgl. Anlage)
Flankierend zu den gesetzlichen Vorgaben haben wir als interne Leitlinie eine Liste von Kriterien für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit Arbeitsgelegenheiten mit dem Leitbild der Caritas Frankfurt in Einklang stehen und für die Betroffenen qualifizierend und sinnstiftend sind.

3. Zur aktuellen Situation
In Frankfurt am Main sind zurzeit rund 32.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II (Angehörige der Bedarfsgemeinschaften eingeschlossen) gemeldet, die durch das Rhein-Main-Jobcenter (ARGE) betreut werden. Frankfurt ist in fünf Jobcenter-Bereiche eingeteilt. 21.000 davon sind erwerbsfähig.
Neben dem großen kommunalen Träger „Werkstatt Frankfurt“ ist der Caritasverband mit Cariteam derzeit zweitgrößter Träger beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Ziel ist es, in Frankfurt in diesem Jahr 4.000 Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Zurzeit sind 2.200 besetzt, davon etwa 300 (15 Prozent) mit jungen Menschen unter 25. Im Juli 2005 betrug die Arbeitslosenquote in Frankfurt 10,5 Prozent. Rund 6.000 Arbeitslose sind unter 25 Jahre alt. Außerdem fehlen derzeit etwa 1.000 Ausbildungsplätze für Jugendliche.

4. Cariteam , die Beschäftigungsbetriebe im Caritasverband Frankfurt e.V.
Seit 1994 widmet sich der Caritasverband Frankfurt der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Zurzeit beteiligt sich Cariteam mit seinen Beschäftigungsbetrieben an der Umsetzung von Hartz IV. Bis zu 500 Arbeitsgelegenheiten sollen zur Verfügung gestellt werden. Davon sind 25 Prozent Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen unter 25 Jahren.
Cariteam organisiert Arbeitsgelegenheiten sowohl in Eigenbetrieben als auch in außerbetrieblichen, externen Einsatzstellen. Einsatzstellen in den eigenen Betrieben müssen zur Förderung besonderer Zielgruppen (multiple Problemlagen) auch weiterhin angeboten werden. Außerbetriebliche externe Arbeitsstellen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport bieten vielfältige Tätigkeitsfelder für Menschen mit einer größeren Arbeitsplatzreife .
Seit Oktober 2004 wurden insgesamt 440 Arbeitsgelegenheiten akquiriert, die sich wie folgt zusammensetzen: 140 in unseren Eigenbetrieben, 120 in Einrichtungen des Caritasverbands, 50 in katholischen Kirchengemeinden und 130 in verschiedenen Einrichtungen anderer Träger. 340 Plätze davon sind momentan besetzt, davon 60 mit unter 25-jährigen.

5. Bisherige Erfahrungen
Derzeit lässt sich feststellen, dass unter den Maßnahmeteilnehmern eine relativ große Zahl zu finden ist, denen nichts weiter fehlt als ein Arbeitsplatz. Sie sind hoch motiviert und bemühen sich häufig selbst sehr intensiv um eine neue Stelle.
Eine unserer zentralen Erfahrungen ist, dass der Erfolg desto häufiger ist, je größer die Zufriedenheit der Teilnehmer mit der Arbeitsgelegenheit und je höher der Grad der Freiwilligkeit bei der Arbeitsaufnahme war.

Von den 148 Arbeitsgelegenheiten beim Caritasverband Frankfurt, die in diesem Jahr bis zum 31. Juli ausgelaufen sind, mündeten 26 in reguläre Stellen auf dem 1. Arbeitsmarkt, sechs Betroffene kamen in weiterführende Maßnahmen wie zum Beispiel Schulausbildung oder Praktikum. Zwei Maßnahmeteilnehmer haben wir selbst im Verband in frei werdende Stellen übernommen. Die Vermittlungsquote beträgt demnach 32 von 148, das heißt 21,6 Prozent. Diese Zahl stimmt mit unseren bisherigen Erfahrungen überein: die Vermittlungsquote der Beschäftigungsmaßnahmen von
Cariteam lag in der Regel in den letzten Jahren zwischen 20 und 30 Prozent.

Deutlich wird aber auch, dass etwa ein Drittel der Betroffenen mehr Unterstützung brauchen, um eine realistische Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt zu haben. Sie sind in besonderen Maß auf die im Gesetz genannten begleitenden Hilfen angewiesen: Sprachkurse, soziales Verhaltenstraining, Einübung von Arbeitstugenden, Bewerbungstraining, fachliche Qualifizierung sowie psychosoziale Stabilisierung.
Ein weiteres Drittel sind Menschen mit multiplen Problemlagen, wie zum Beispiel Wohnungslose, psychisch Kranke oder Menschen mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Betroffene mit Migrationshintergrund und solche, die über lange Jahre aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen waren. Diesen gilt unsere besondere Sorge, denn sie sind nach unserer Erfahrung nicht vermittelbar und dauerhaft angewiesen auf einen 2. Arbeitsmarkt. Dafür sind Beschäftigungsbetriebe notwendig, die sich speziell auf unterschiedlich leistungsgeminderte Menschen einstellen können.

6. Aktuelle Probleme in der Umsetzung
Das SGB II und seine Umsetzung bauen im Wesentlichen auf der Annahme auf, dass der Arbeitsmarkt die bisherigen Langzeitarbeitslosen aufnehmen kann. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass selbst der prosperierende Wirtschaftsraum Frankfurt mit seiner hohen Arbeitsplatzdichte derzeit nicht ausreichend aufnahmefähig ist, um die Ziele von Hartz IV zu erreichen.
Obwohl bereits das 1. Halbjahr 2005 verstrichen ist, ist die Arbeitsgemeinschaft nur begrenzt arbeitsfähig. Die Strukturen sind noch im Aufbau begriffen: von den fünf Jobcentern der ARGE ist eins im Mai, die übrigen vier im Juli eingerichtet worden. Derzeit sind auch die personellen Voraussetzungen noch nicht flächendeckend gegeben, nach wie vor sind die im Gesetz benannten persönlichen Ansprechpartner für die Arbeitslosen nicht in ausreichender Zahl vorhanden.
Positiv ist anzumerken, dass sich die Kooperation zwischen ARGE und freien Beschäftigungsträgern gut entwickelt. Es gibt ein zunehmendes Interesse vonseiten der ARGE, die Träger in die Planung mit einzubeziehen und die dort vorhandenen Kompetenzen zu nutzen. Seit Juni 2005 gibt es einen Beirat, in dem auch die Wohlfahrtsverbände vertreten sind. Die noch unzureichende Wirkung der Jobcenter kann in Frankfurt durch die vorhandene Infrastruktur und Kompetenz der Beschäftigungsträger zum Teil kompensiert werden. Eine Ausfallbürgschaft der Stadt Frankfurt für das laufende Geschäftsjahr sorgt für die finanzielle Absicherung.
Nach dem Gesetz soll allen jungen Menschen unter 25 Jahren eine Beschäftigung angeboten werden. In Frankfurt sind derzeit 6.000 arbeitslos. Voraussetzung für eine sinnvolle Vermittlung in Beschäftigung ist jedoch zunächst Klarheit über die Ressourcen der einzelnen Jugendlichen. Weil die ARGE dazu (noch) nicht in der Lage ist, haben die Beschäftigungsträger die Durchführung einer „Feststellungsmaßnahme“ in ihrem Auftrag übernommen, durch die die Potenziale der betroffenen Jugendlichen geklärt und Empfehlungen für das weitere Vorgehen entwickelt werden. Diese Maßnahme läuft seit Mitte Juni.

7. Forderungen
Die vom Gesetz vorgesehenen Instrumente müssen vollständig zur Verfügung stehen, insbesondere die persönlichen Ansprechpartner als Voraussetzung für erfolgreiches Fallmanagement und die begleitenden Hilfen auf der Basis von fachlich differenzierten Eingliederungsvereinbarungen.

Wir brauchen eine gesicherte öffentliche Finanzierung der Leistungen der Beschäftigungsträger.

Wir benötigen einen dauerhaft finanzierten zweiten Arbeitsmarkt, insbesondere für Menschen mit multiplen Problemlagen. Hierfür müssen auch eigene Betriebe vorgehalten werden, um den besonderen Anforderungen dieser Zielgruppe gerecht zu werden.

Das Fördern kommt nach wie vor zu kurz. Es muss im Interesse der betroffenen Menschen künftig in den Mittelpunkt aller Maßnahmen gestellt werden. Bisher ist die Fixierung auf Arbeitsgelegenheiten außerordentlich ausgeprägt. Weitere Instrumente des §16, 1 SGB II - wie zum Beispiel berufliche Fort- und Weiterbildung oder besondere Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche - müssen verstärkt von der ARGE eingesetzt werden.

Hartmut Fritz, Direktor des Caritasverbands Frankfurt e.V.