Weitere Informationen

Informationen der Mitarbeiterseite

Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission veröffentlicht die AK-Mitarbeiterinfo .

Informationen der Dienstgeber

Der Dienstgeberbrief informiert Träger und Einrichtungen zeitnah über Beschlüsse und Ergebnisse der AK.

Informationen zu den AVR

Die AVR erhalten Sie in gebundener, jährlich aktualisierter Fassung oder als Loseblatt-Ausgabe mit Ergänzungslieferungen beim Lambertus-Verlag. www.lambertus.de   

 
Der Verband  

Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

Juni 2010

Neue Bundesbeschlüsse gefasst

Die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in ihrer Sitzung vom 24. Juni 2010 in den AVR § 3 Abs. (d) des Allgemeinen Teils an den geltenden Gesetzestext angepasst und eine Befristung der Regelung bis zum 31. Dezember 2013 eingefügt. Weiter wird § 3 Abs. (e) des Allgemeinen Teils um den Begriff der Weiterbildung sowie dahingehend ergänzt, dass nur diejenigen Vor-, Aus- und Weiterbildungen umfasst sind, welche öffentlich gefördert werden. § 10 Abs. 7 des Allgemeinen Teils der AVR wird im Sinne der Rechtsklarheit und -sicherheit mit der entsprechenden Regelung der AK-Ordnung vereinheitlicht. Sowohl § 19 des Allgemeinen Teils der AVR als auch Anlage 14 zu den AVR werden mit der geltenden Rechtslage in Einklang gebracht. Daneben wird durch eine Überarbeitung der Arbeitszeitregelung die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer Dienstvereinbarung die tägliche Arbeitszeit im Schichtdienst auch an Werktagen auf bis zu 12 Stunden zu verlängern. Die besonderen Regelungen für Lehrkräfte in Anlage 21 zu den AVR werden um zwei Jahre verlängert, so dass auch weiterhin eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung dieser Beschäftigungsverhältnisse besteht. Außerdem wird in einer neuen Anlage 20 eine Regelung für Mitarbeiter in Intergrationsprojekten eingefügt und das Modelprojekt Herten bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.

Die Umsetzung der Eckpunkte "Paketlösung", welche die Bereiche Ärzte, Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst, geringfügig Beschäftige und untere Lohngruppen neu regeln sollte sowie eine Tariferhöhung für die Jahre 2010/2011 und eine Änderung der Altersteilzeitregelung in Anlage 17 zu den AVR vorgesehen hatte, fand in der Sitzung vom 24. Juni 2010 nicht die notwendige Mehrheit.

März 2010

Bundeskommission legt Eckpunkte für Vergütung fest

Die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2010 einen Beschluss zur Anpassung der §§ 11 und 11a des Allgemeinen Teils der AVR an die aktuelle Rechtslage gefasst. Damit wird die Differenzierung in Mitarbeiter vor und Mitarbeiter nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Beschäftigungs- wie auch der Dienstzeit aufgehoben. Des Weiteren wurde die Verweisung in § 11 Abs. 1 Unterabsatz 2 Satz 1 auf den zum 31. Oktober 2009 entfallenen § 2 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der AVR gestrichen.

Daneben hat sich die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission auf Eckpunkte für neue Mitarbeiter zu den Themen Ärztevergütung, Pflegevergütung, Vergütung im Sozial- und Erziehungsdienst sowie zu den Punkten der unteren Lohngruppen und der geringfügig Beschäftigen geeinigt. Die Vergütung von neu eingestellten Ärzten, Pflegefachkräften und Mitarbeitern im Sozial- und Erziehungsdienst wird sich unter Berücksichtigung von caritasspezifischen Besonderheiten nach den für den jeweiligen Bereich geltenden Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. TV-Ärzte/VKA) richten. Darüber hinaus sollen die Bewährungsaufstiege für die Vergütungsgruppen 9, 10 und 11 abgeschafft und soweit eine geringfügige Beschäftigung nur nebenberuflich ausgeübt wird, soll einzelvertraglich von den Vergütungsregelungen der AVR abgewichen werden können, wobei eine Mindeststundenvergütung einzuhalten ist. Diese Eckpunkte bilden nun die Basis für die weiteren Verhandlungen und Entscheidungen in der Bundeskommission.


Dezember 2009

Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten

Die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2009 folgende Beschlüsse gefasst: 

  • Sonderregelung zur außerordentlichen Kündigung (JobPerspektive nach § 16e SGB II) 
  • Überarbeitung des Abschnitts III der Anlage 1 zu den AVR 
  • Klarstellung des Beschlusses der Bundeskommission vom 19.06.2008 und redaktionelle Anpassungen an diesen Beschluss in den AVR 
  • Anpassung der Vergütungsgruppenzulage in Buchstabe A der Anmerkungen zu Anlage 2b zu den AVR an den Beschluss der Bundeskommission vom 19.06.2008 
  • Überarbeitung der Arbeitszeitregelung

Damit werden die Besonderheiten der Dienstverhältnisse nach § 16e SGB II in den AVR berücksichtigt, Abschnitt III der Anlage 1 zu den AVR wird übersichtlicher gestaltet und in Anlage 5 zu den AVR wird eine Regelung zur Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten im Zusammenhang mit der Anzahl von Bereitschaftsdiensten sowie zur Klärung des Vollarbeitsanteils in 24-Stunden-Schichten eingefügt. Daneben wurden klarstellende Beschlüsse zum Tarifabschluss vom 19. Juni 2008 gefasst.

Ungelernte Arbeiter erhalten weniger Geld

Zur Vermeidung von weiteren Ausgründungen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen hat die Regionalkommission Baden-Württemberg beschlossen, die Vergütung für ungelernte Mitarbeiter, die ab dem 31. Dezember 2009 eingestellt werden, zunächst bis Ende 2010 um ca. 10 Prozent abzusenken und die Arbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche anzuheben.
Diese Mitarbeitergruppen sind in Arbeitsbereichen tätig, in denen private Dienstleistungsunternehmen mit deutlich geringeren Lohnkosten konkurrieren. In der Vergangenheit hat dies im Caritasbereich zur Ausgründung der Servicebereiche geführt, um so Personalkosten zu senken. Durch die beschlossene Maßnahme, die zunächst auf ein Jahr befristet ist und einschlägige oder zu erwartende Mindestlöhne nicht unterschreitet, zielt die Regionalkommission auf ein tariftreues Verhalten der Träger und den Erhalt der Arbeitsplätze im Caritasbereich ab.
Weiterhin wurden Regelungen zur Beschäftigungssicherung vereinbart, um auf Antrag durch schnelles Sonderverfahren entsprechend § 11 AK-Ordnung einzelne Einrichtungen aktuell entlasten zu können, die durch den ersatzlosen Wegfall der Sonderregelung für geringfügig Beschäftigte (Anlage 18 AVR) unter finanziellen Druck geraten sind.
Außerdem wird Einrichtungen für die von Outsourcing bedrohten Einrichtungsteile auf Antrag eine Absenkung der Vergütung zunächst bis Ende 2010 ermöglicht, sofern das Verbleiben dieser Arbeitsbereiche im AVR-Bereich garantiert wird.

September 2009

Vergütungs- und Arbeitszeitveränderungen in der Region Ost

Die Regionalkommission Ost hat am 21. September 2009 Beschlüsse zur Vergütungserhöhung und zum Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit für die Jahre 2009 und 2010 gefasst und damit den Bundesbeschlusses vom 19.06.2008 umgesetzt.

Noch keine Einigung zur geringfügigen Beschäftigung

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses für eine Nachfolgeregelung zu Anlage 18 AVR für geringfügig Beschäftigte fand in der Sondersitzung der Beschlusskommission am 15. September in Fulda nicht die notwendige Mehrheit. Ab 1. November 2009 sind die geringfügig Beschäftigten deshalb nach AVR einzugruppieren und zu vergüten.
Die Beschlusskommission erteilte in der Sitzung der Verhandlungskommission den Auftrag, zeitnah über Eckpunkte zu Regelungen für die Ärztevergütung, die Pflegevergütung, die unteren Lohngruppen, die geringfügig Beschäftigten sowie den Sozial- und Erziehungsdienst zu verhandeln.

Juni 2009

Neue Bundesbeschlüsse gefasst

Die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in ihrer Sitzung vom 18. Juni 2009 Beschlüsse zur Verlängerung der Anlage 21 zu den AVR und zur Anpassung der Ruhezeitregelung in Anlage 5 zu den AVR gefasst. Damit werden die besonderen Regelungen für Lehrkräfte in Anlage 21 um ein Jahr verlängert, so dass weiterhin eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung dieser Beschäftigungsverhältnisse besteht. Außerdem wird die bestehende Ruhezeitregelung an die geltende Rechtslage angepasst.

Mai 2009

Vermittlungsverfahren zu geringfügiger Beschäftigung

Die Dienstgeberseite hat in der letzten Sitzung der Verhandlungskommission einen Antrag zur Regelung zum Umgang mit geringfügig Beschäftigten in den AVR gestellt. Dieser fand nicht die erforderliche Mehrheit. Nun soll auf Antrag der Dienstgeberseite der Vermittlungsausschuss einen Vermittlungsvorschlag für die Kommission erarbeiten.

März 2009

Ärztevergütung im Ältestenrat

In der Verhandlungskommission konnte keine Einigung zur Frage der Anpassung der Ärztevergütung an die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt gefunden werden. Daher wurde nun der Ältestenrat angerufen, um auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

Februar 2009

Vermittlungsausschuss entscheidet über Anlage 18

Der Vermittlungsausschuss auf Bundesebene hat durch einstimmigen Spruch entschieden, dass die Anlage 18 zu den AVR zum 31. Oktober 2009 außer Kraft tritt.
Mit dieser Fristsetzung setzt der Vermittlungsausschuss ein Signal, dass er ein Handeln der Kommission erwartet, in verschiedenen Bereichen markt- und wettbewerbstaugliche Regelungen zu schaffen, die auch außerhalb des derzeitigen Lohnniveaus der AVR liegen können.
Die Bundeskommission hat nun innerhalb einer einmonatigen Frist die Gelegenheit, diese Entscheidung durch einen eigenen Beschluss zu ersetzen. Tut sie dies nicht, wird der Spruch des Vermittlungsausschusses dem Inkraftsetzungsverfahren zugeleitet.

Dezember 2008

Verlängerung § 3 Absatz (d) des Allgemeinen Teils der AVR

Die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2008 einen Beschluss zu § 3 Absatz (d) des Allgemeinen Teils der AVR gefasst.
Damit werden die bisherigen Ausnahmen vom Geltungsbereich der AVR für Beschäftigungsmaßnahmen insbesondere nach den §§ 16 Abs. 1 SGB II, 260 bis 271 SGB III bis zum 31. Dezember 2009 verlängert und sämtlich auf zusätzliche Tätigkeiten beschränkt.
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II werden dauerhaft vom Anwendungsbereich der AVR ausgenommen. Die nach § 16a SGB II geförderten Beschäftigungsverhältnisse sind von dieser Regelung nicht erfasst.

November 2008

Vermittlungsverfahren Anlage 18 zu den AVR

Der Vermittlungsausschuss der Verhandlungskommission hat festgestellt, dass ein unabweisbares Regelungsbedürfnis im Hinblick auf die Anlage 18 zu den AVR besteht.
Die Beschlusskommission hat nun innerhalb einer zweimonatigen Frist die Gelegenheit, einen Beschluss herbeizuführen. Andernfalls kann eine Entscheidung durch Spruch des Vermittlungsausschusses herbeigeführt werden.

Oktober 2008

Vermittlungsausschuss soll Streit über Anlage 18 klären

In der letzten Sitzung der Verhandlungskommission hatte die Mitarbeiterseite einen Antrag zur Abschaffung der Anlage 18 der AVR gestellt. Dieser fand nicht die erforderliche Mehrheit. Auch im Ältestenrat konnte keine gütliche Einigung in dieser Frage erreicht werden. Nun wird sich auf Antrag der Mitarbeiterseite der Vermittlungsausschuss darum kümmern.

AK für Mindestlohn in der Pflege

Die Dienstgebervertreter und Mitarbeitervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission befürworten in einem Brief an den Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die Festsetzung eines Mindestlohnes in der Pflege. Gleichzeitig erwarten sie, dass im Entsendegesetz die Gleichbehandlung der Kommissionen des Dritten Weges hinsichtlich der im Gesetz vorgesehenen Beteiligungsrechte der Tarifparteien gewährleistet wird.

In den vorliegenden Entwürfen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes sind die kirchlichen Arbeitsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Einrichtungen und Dienste der Caritas sind bedeutende Anbieter im Bereich der Pflege. Die in der AK des Deutschen Caritasverbandes ausgehandelten Arbeitsbedingungen finden auf viele Arbeitsverhältnisse im Pflegebereich Anwendung und weisen deshalb eine hohe Repräsentativität auf.

Baden-Württemberg: Bischöfe geben grünes Licht

Der Tariferhöhung und der Tarifreform für die Caritas in Baden-Württemberg steht nichts mehr im Weg. Sowohl Rottenburg-Stuttgarts Bischof Gebhard Fürst als auch der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch werden keinen Einspruch gegen die Beschlüsse einlegen. Erste Einrichtungen bezahlen bereits das erhöhte Entgelt.

September 2008

Vergütungs- und Arbeitszeitveränderungen in Baden-Württemberg

Die Regionalkommission Baden-Württemberg fasst Anfang September 2008 einen Beschluss zur Vergütungserhöhung und zum Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit und setzt damit den Beschluss der Bundeskommission um.
Die ersten durch die Bundeskommission im Juni 2008 vereinbarten Ausschüsse zu verschiedenen Sachthemen nehmen ihre Arbeit auf.
In allen Regionalkommissionen werden Anträge auf Abweichen von den Bestimmungen der AVR nach § 11 AK-Ordnung gestellt.

August 2008

Vergütungs- und Arbeitszeitveränderungen in Mitte und Nord

Die Regionalkommission Mitte beschließt Anfang August 2008 die im Beschluss der Bundeskommission festgelegten mittleren Werte der Höhe aller Vergütungsbestandteile und des Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit.
Ende August 2008 fasst die Regionalkommission Nord einen Beschluss zur Vergütungserhöhung und zum Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit.

Juli 2008

Vergütungs- und Arbeitszeitveränderungen in NRW und Bayern

Die Regionalkommission Bayern fasst einen modifizierten Beschluss zu den von der Bundeskommission festgelegten Werten der Höhe aller Vergütungsbestandteile und des Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit.
Die Regionalkommission NRW übernimmt die im Beschluss der Bundeskommission festgelegten mittleren Werte der Höhe aller Vergütungsbestandteile und des Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit.

Juni 2008

Tarifkonflikt ist beigelegt

Die Bundeskommission beschließt eine neue Vergütungsstruktur für den Tarif der Caritas. Sie legt die Mittelwerte und Bandbreiten für die Erhöhung der Vergütung und den Umfang der Arbeitszeiten fest. An diesen müssen sich die Regionalkommissionen orientieren, wenn sie die genaue Höhe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Regionen festlegen.
Wesentliche Elemente des Beschlusses sind:

  • Einführung einer neuen „Regelvergütung“, bestehend aus der bisherigen Grundvergütung, dem bisherigen Ortszuschlag der Stufe 1 und der bisherigen Allgemeinen Zulage.
  • Beibehalten der Stufeneinteilung in der Regelvergütung wie in der bisherigen Grundvergütung, wobei die Zuordnung von der Berufserfahrung und nicht mehr vom Alter abhängt.
  • Beibehalten des bisherigen kindbezogenen Ortszuschlages für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden und eine neue caritasspezifischen Kinderzulage für alle neuen Mitarbeitenden ab 1. Juli 2008.
  • Besitzstandsregelung zur Regelvergütung für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden, etwa zum Ortszuschlag der Stufe 2 für Verheiratete.
  • Für das Jahr 2008 wurden Mittelwerte für die neue Regelvergütung festgelegt. Diese sind gegenüber dem bisherigen Niveau des Jahres 2007 um einen Sockelbetrag von 50,00 Euro plus einer linearen Steigerung von 1,6 Prozent erhöht worden. Für das Jahr 2009 gibt es eine weitere lineare Steigerung von 4,3 Prozent. Außerdem eine Einmalzahlung mit einem Mittelwert von 225,00 Euro.
  • Festsetzen der Ausbildungsvergütungen mit einem Mittelwert, der gegenüber dem bisherigen Niveau um 70,00 Euro erhöht ist.
  • Festsetzen des Mittelwerts für die regelmäßige Arbeitszeit ab 1. September 2009 auf 39 Wochenstunden.

Die Beschlüsse der Bundeskommissio nachlesen


Mai 2008

Vermittlungsvorschlag vorgelegt

Im Tarifkonflikt hat der Ältestenrat einen Vermittlungsvorschlag vorgelegt, dem die Verhandlungskommission zugestimmt hat. Nun muss die Beschlusskommission im Juni entscheiden.
Die Regionalkommissionen treffen sich zu weiteren Sitzungen, um ihre Arbeitsweise zu beraten.


April 2008

Ältestenrat soll Lösung bringen

Bei der Diskussion über die Erhöhung der Vergütung gibt es in der Verhandlungskommission keine Einigung. Auch die Vorschläge der Dienstgeber zur Weiterentwicklung der AVR fanden keine Mehrheit. Beide Themen gehen nun in den Ältestenrat, der auf eine gütliche Einigung hinwirken soll. 

März 2008

Alle Regionalkommmissionen sind arbeitsfähig

Die Konstituierung aller sechs Regionalkommissionen ist abgeschlossen. In den ersten Sitzungen klären die Mitglieder strukturelle Fragen und organisierten ihre Zusammenarbeit.
In der Verhandlungskommission führten beide Seiten die Gespräche über eine Veränderung der Vergütungen und über die Weiterentwicklungen der AVR fort.

Dienstgeber- und Mitarbeiter-Vertreter der Beschlusskommission trafen sich zeitgleich zu getrennten Tagungen. Thema waren die die Beratungen in der Verhandlungskommission sowie Absprachen zur eigenen Arbeitsweise.

Februar 2008

Verhandlungen beginnen

Der strukturelle Umbau der Arbeitsrechtlichen Kommmission geht weiter: Die neu geschaffene Verhandlungskommission hat sich konstituiert. Ihre Mitglieder haben die Beratungen über eine Veränderung der Vergütungen und über die Weiterentwicklung der AVR aufgenommen.

Die ersten Regionalkommissionen haben sich ebenfalls getroffen und dabei über die eigene Arbeitsweise und Struktur gesprochen.

Januar 2008

Beschlusskommission wählt Verhandlungskommission

Beide Seiten der neu geschaffenen Beschlusskommission haben sich getrennt konstituiert und dabei die jeweiligen Mitglieder der Verhandlungskommission gewählt.

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