Bundesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritas-Einrichtungen der Behindertenhilfe (BACB)
Fachverbände und Einrichtungen haben erkannt, dass Angehörige heute politisch mehr Gehör finden als sie selbst. Angehörige
werden in ihre politische Lobbyarbeit stärker einbezogen. Skeptisch äußern darum Eltern manchmal die Vermutung, dass sie jetzt
erst als Partner ernst genommen werden, weil sie vor den "Karren der Einrichtungsinteressen" gespannt werden. Jeder Dienst
und jede Einrichtung hat selbstverständlich ein Konzept der Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Es gibt auch in den meisten
Einrichtungen eine Vertretung der Angehörigen, mit der die Einrichtungsleitung zusammenarbeitet. In einigen Diözesen werden
bereits Möglichkeiten angeboten, dass Vertreter(innen) der Angehörigen sich treffen, über politische Strategien diskutieren
und gemeinsame Aktionen planen.
Das Referat Behindertenhilfe und Psychiatrie des Deutschen Caritasverbands hatte schon im Frühjahr 2001 mit den Fachkolleg(inn)en
der Diözesancaritasverbänden ein Konzept diskutiert, nach dem Angehörigenvertreter(inn)en auch auf Bundesebene eine Plattform
angeboten werden soll, von der aus sie ihre gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik diskutieren und artikulieren können.
Zudem sollen sie die Möglichkeit erhalten, ihren Einfluss auf die Leistungserbringung geltend zu machen.
Entwicklung
Am 26. und 27. Oktober 2001 wurden aus allen Diözesen interessierte Angehörigen eingeladen, die in Einrichtungen der Caritas
Vertretungsfunktionen übernommen hatten. Am 23. und 24 Mai 2003 konnte dann die Bundesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen
in Caritas-Einrichtungen der Behindertenhilfe (BACB) gegründet werden, aus der am 08. November 2008 ein gemeinnütziger Verein,
der BACB e.V. mit Sitz in Freiburg wurde.
Folgende Ziele haben sich die versammelten Angehörigenvertreter(innen) gegeben: Die bürgerlichen Rechte und Ansprüche der
Menschen mit Behinderung, die sich nicht selbst vertreten können, sollen durchgesetzt und deren Angehörige sollen vertreten
werden.
Die Wahrnehmung dieser Interessenvertretung gründet sich auf die christlichen Wertvorstellungen. Diese sind in den Leitbildern
der jeweiligen Einrichtungen formuliert und verankert. Dieses Ziel will die BACB erreichen, indem sie die Bürgerrechte durchsetzt,
auf die Wertvorstellungen der Gesellschaft Einfloß nimmt, politische Entscheidungen beeinflusst, die Interessen der Angehörigen
gegenüber den Einrichtungsträgern vertritt, Informationen besorgt und weitergibt und Kontakte zu anderen Verbänden knüpft.
Bisherige und künftige Arbeit
Die Angehörigen werden weiterhin den Anspruch ihrer Söhne, Töchter und anderen Verwandten nachdrücklich anmelden und einfordern. Sie haben sich aber vorgenommen, nicht nur materielle Forderungen zu formulieren, sondern an Lösungen mitzuarbeiten: Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist nicht nur eine Frage der finanziellen Ausstattung, sondern kann vielfach auch durch die Solidarität der Bürger einer Gemeinde verwirklicht werden. Angehörige behinderter Menschen können in ihrer sozialen Umgebung Solidarität einfordern, aber auch zu einem solidarischen Gemeinwesen beitragen. Dazu braucht es wenig Geld, aber umso mehr Selbstbewusstsein der Angehörigen und der Menschen mit Behinderung.
Ziele des BACB e.V. sind:
- Die Verantwortlichen in der Gemeinde sollen an ihre Verpflichtung für ihre behinderten Bürger erinnert werden
- Mitzubestimmen, was Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben überhaupt ist und die Hilfeangebote ausgestalten und weiterentwickeln
- Sich am Prozess der politischen Meinungsbildung aktiv beteiligen
- Die Zukunft der Schutzbefohlenen nicht allein den wenigen Politikern überlassen, die für die Betroffenen einstehen und Verantwortung übernehmen.
